Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.09.2022 - 6 U 191/21
Gutschein statt Stornierung - Das Angebot eines Reiseveranstalters gegenüber Kunden zur Umbuchung einer pandemiebedingt nicht durchführbaren Reise ohne den Hinweis auf die Stornierungsmöglichkeit kann zulässig sein
UWG § 5 Abs. 2 Nr. 7, § 5a Abs. 2 Nr. 2, § 4a Abs. 1; BGB § 651h Abs. 3
Leitsätze:*1. Bietet ein Reiseveranstalter seinen Kunden eine Umbuchung einer pandemiebedingt nicht durchführbaren Reise an, ohne ausdrücklich auf die Möglichkeit der Stornierung gegen Rückerstattung des Reisepreises hinzuweisen, ist dies nicht unlauter, solange der Verbraucher nicht über den optionalen Charakter des Angebots getäuscht wird.
2. Im Fall von Leistungsstörungen besteht nach § 5 a UWG keine grundsätzliche Verpflichtung, den anderen Vertragsteil umfassend über dessen Rechte, insbesondere ein gesetzliches Rücktrittsrecht aufzuklären.
Anm. der Redaktion: Leitsatz 1 ist der Leitsatz des Gerichts.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 12.10.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3220
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 12.10.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3220
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Doppelnatur - Die Antragsbefugnis von Wirtschaftsverbänden und qualifizierten Einrichtungen (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 UWG) muss auch im Ordnungsmittelverfahren fortbestehen
OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2023 - 4 W 32/22, MIR 2023, Dok. 041
Meta KI-Training - Wartet ein Verbraucherschutzverband nach der Ankündigung einer verbraucherschutzwidrigen Praktik mit dem Verfügungsantrag bis zu deren Beginn, kann dies dringlichkeitsschädlich sein
OLG Schleswig, Urteil vom 12.08.2025 - 6 UKl 3/25, MIR 2025, Dok. 062
Qualifiziert elektronisch signiertes elektronisches Dokument muss prüffähig übermittelt werden - Zum Zugang einer in einem qualifiziert elektronisch signierten elektronischen Dokument enthaltenen Willenserklärung
BGH, Versaumnisurteil vom 27.11.2024 - VIII ZR 155/23, MIR 2025, Dok. 004
Verfügbare Telefonnummer - Die Nichtangabe einer (verfügbaren) Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist geeignet die Interessen der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen
BGH, Urteil vom 24.09.2020 - I ZR 169/17, MIR 2020, Dok. 090
Nie wieder keine Ahnung - Zu den Voraussetzungen und der Reichweite des markenrechtlichen Werktitelschutzes (hier Fernsehbeitrag vs. Sachbuch)
BGH, Urteil vom 07.05.2025 - I ZR 143/24, MIR 2025, Dok. 042
OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2023 - 4 W 32/22, MIR 2023, Dok. 041
Meta KI-Training - Wartet ein Verbraucherschutzverband nach der Ankündigung einer verbraucherschutzwidrigen Praktik mit dem Verfügungsantrag bis zu deren Beginn, kann dies dringlichkeitsschädlich sein
OLG Schleswig, Urteil vom 12.08.2025 - 6 UKl 3/25, MIR 2025, Dok. 062
Qualifiziert elektronisch signiertes elektronisches Dokument muss prüffähig übermittelt werden - Zum Zugang einer in einem qualifiziert elektronisch signierten elektronischen Dokument enthaltenen Willenserklärung
BGH, Versaumnisurteil vom 27.11.2024 - VIII ZR 155/23, MIR 2025, Dok. 004
Verfügbare Telefonnummer - Die Nichtangabe einer (verfügbaren) Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung ist geeignet die Interessen der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen
BGH, Urteil vom 24.09.2020 - I ZR 169/17, MIR 2020, Dok. 090
Nie wieder keine Ahnung - Zu den Voraussetzungen und der Reichweite des markenrechtlichen Werktitelschutzes (hier Fernsehbeitrag vs. Sachbuch)
BGH, Urteil vom 07.05.2025 - I ZR 143/24, MIR 2025, Dok. 042



