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Thomas Gramespacher

Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2005: Vier Fünftel der Delikte mit Tatmittel Internet Betrugsdelikte; Warenbetrug dominierend - Computerbetrug (§ 263a StGB) und Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten gegenüber dem Vorjahr zugenommen.

MIR 2006, Dok. 100, Rz. 1


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Die Bundesregierung hat den Bericht über die Polizeiliche Kriminalitätstatistik 2005 nach Zustimmung der Innenministerkonferenz am 15.05.2006 vorgestellt.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) dient der Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten, der Erlangung von Erkenntnissen für vorbeugende und verfolgende Kriminalitätsbekämpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen.

Mit besonderen Blick auf die Delikte im Zusammenhang mit der Benutzung von Computern und dem Internet als Tatmittel ergibt sich aus der PKS 2005 das folgende Bild:

I. Computerkriminalität:
Nach der offiziellen Auswertung wurden 2005 62.186 Fälle von Computerkriminalität (gesamt) erfasst. Damit gab es gegenüber dem Vorjahr (2004: 66.973 Fälle) einen leichten Rückgang um 7,1 Prozent.

Seit 2002 werden in der PKS unter einem seperaten Schlüssel alle Fälle von Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten mit PIN unter Computerkriminalität erfasst, nicht jedoch Fälle mit Debitkarten ohne PIN (Lastschriftverfahren).

Computerbetrug und der Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten hat im Vergleich zum Vorjahr 2004 zugenommen
Der Computerbetrug gem. § 263a StGB nahm um 11,9 Prozent auf 15.875 Fälle und der Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten um 21,3 Prozent auf 5.788 Fälle zu. Der Betrug mittels rechtswidrig erlangter Debitkarten mit PIN nahm demgegenüber um 10,7 Prozent auf 32.232 Fälle ab.

II. Straftaten mit Tatmittel Internet:
Im Jahr 2004 wurde in der Statistik die PKS-Tabelle 05 „Grundtabelle für Straftaten mit Tatmittel Internet“ eingeführt.

Die Erfassung erfolgt über die Sonderkennung "Tatmittel Internet". Diese Sonderkennung konnte 2004 noch nicht von allen Ländern umgesetzt werden. Obwohl 2005 die Zahl der zuliefernden Länder zugenommen hat, gibt die Tabelle auch im Jahr 2005 nicht das Ergebnis für das gesamte Bundesgebiet wieder. Niedersachsen und Bayern sind noch nicht enthalten. Sie bietet deshalb lediglich einen ersten Überblick über die Bedeutung des Tatmittels Internet in einzelnen relevanten Straftaten(gruppen). Die Zahlen sind wegen der neu hinzugekommenen Länder nicht mit den Zahlen des Vorjahres vergleichbar.

Vier Fünftel der Fälle mit Internet als Tatmittel Betrugsdelikte
Aus der Tabelle "Tatmittel Internet" ergibt sich, dass es sich bei etwa vier Fünftel der Fälle mit Internet als Tatmittel um Betrugsdelikte handelt (79,5 Prozent). Besonders hervorzuheben ist hierbei der Warenbetrug, auf den allein mehr als zwei Fünftel (45,0 Prozent) aller Fälle mit Internet als Tatmittel entfallen. Beachtenswert ist auch der Anteil von 8,8 Prozent bei Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen und von 4,8 Prozent bei der Verbreitung pornographischer Schriften. Bei letzterem Delikt dient das Internet mittlerweile in mehr als der Hälfte der Fälle (52,3 Prozent) als Tatmittel.

Quelle:
Bundeministerium des Innern, Polizeiliche Kriminalstatistik 2005, abzurufen unter: PKS 2005


Online seit: 18.07.2006
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/315
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