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Rechtsprechung // Verfahrensrecht



EuGH, Urteil vom 24.11.2020 - C‑59/19

Wikingerhof - Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage wegen Ausnutzung einer marktbeherrschende Stellung durch eine niederländische BV (booking.com)

Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia) Art. 7 Nr. 1 und Nr. 2

Leitsätze:*

1. Eine (Unterlassungs-) Klage hat eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung im Sinne von Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 zum Gegenstand, soweit sie auf die gesetzliche Verpflichtung gestützt ist, eine marktbeherrschende Stellung nicht zu missbrauchen (hier: nach deutschem Wettbewerbsrecht).

2. Art. 7 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass er für eine Klage gilt, die auf die Unterlassung bestimmter Verhaltensweisen im Rahmen einer Vertragsbeziehung zwischen dem Kläger und dem Beklagten gerichtet ist und die darauf gestützt wird, dass der Beklagte unter Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutze.

MIR 2020, Dok. 087


Anm. der Redaktion: Leitsatz 2 gibt den Tenor der Entscheidung wieder.
Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 24.11.2020
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3028

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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