Rechtsprechung // Datenschutzrecht
LG Frankfurt a.M, Beschluss vom 15.10.2020 - 2-03 O 356/20
Aushang eines Mietvertrags mit personenbezogenen Daten - Zum Unterlassungsanspruch wegen einer rechtswidrigen Datenverarbeitung
DSGVO Art. 6, Art. 79; BGB §§ 823, 1004
Leitsätze:*1. Der Betroffene einer rechtswidrigen Datenverarbeitung (außerhalb des journalistisch-redaktionellen Bereichs) kann datenschutzrechtliche Ansprüche im Wege des Unterlassungsanspruchs geltend machen. Solche Ansprüche sind nicht durch Art. 79 DSGVO gesperrt.
2. Die fehlende Deckungsgleichheit von Abmahnung und Antragsschrift im einstweiligen Verfügungsverfahren führt nicht zur Zurückweisung des Antrags, sondern nur zu einer Anhörungsobliegenheit des Gerichts.
Anm. der Redaktion: Leitsätze 1 und 2 des Gerichts.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 05.11.2020
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3022
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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