Rechtsprechung // Verfahrensrecht
BVerfG, Beschluss vom 20.11.2019 - 1 BvR 2400/17
Entscheidungscharakter - Keine divergierende Rechtsprechung und Divergenzzulassung bei abweichendem bloßen Hinweisbeschluss (hier betreffend: Verlinkung OS-Plattform)
ZPO § 522 Abs. 2; BVerfGG §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92, 93a Abs. 2
Leitsätze:*1. Divergenz ist gegeben, wenn die anzufechtende Entscheidung von der Entscheidung eines höher- oder gleichrangigen Gerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht. Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13).
2. Einem bloßen Hinweisbeschluss kommt schon kein Entscheidungscharakter zu und dieser vermag keine Rechtssätze aufzustellen, da lediglich eine vorläufige Bewertung der Sach- und Rechtslage zugrundeliegt. Ein Abweichen von einer Vorentscheidung setzt begriffsnotwendig voraus, dass bereits eine anderslautende Entscheidung existent ist (vgl. BGH, Beschluss vom 08.04. 2003 - XI ZR 193/02). Dies ist bei einem Hinweisbeschluss im Rahmen eines laufenden Verfahrens aber gerade nicht der Fall, solange die Endentscheidung nicht auf den Hinweisbeschluss verweist.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 22.04.2020
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2974
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Verwaltungsgericht Freiburg, MIR 2020, Dok. 001
cusanus.de - Neben der Domain (hier cusanus.de) kann auch der Domainname (bzw. die Second-Level-Domain; hier Cusanus) in Alleinstellung als Hinweis auf den Geschäftsbetrieb des Inhabers im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG dienen
BGH, Beschluss vom 02.06.2022 - I ZR 154/21, MIR 2022, Dok. 062
BGH fragt nach - EuGH wird sich mit Fragen zur Haftung eines Sharehosting-Dienstes für urheberrechtsverletzende Inhalte beschäftigen
Bundesgerichtshof, MIR 2018, Dok. 041
Doppelter Unterlassungsstreitwert kann angemessen sein - Zum Gegenstandswert im Markenlöschungsstreit
BGH, Beschluss vom 29.03.2018 - I ZB 17/17, MIR 2018, Dok. 027
Unaufgeforderte Aufschaltung eines gesonderten Wifi-Hotspots bei WLAN-Kunden durch den Telekommunikationsanbieter kann wettbewerbsrechtlich zulässig sein
Bundesgerichtshof, MIR 2019, Dok. 018