Rechtsprechung // Zivilrecht
AG Bonn, Urteil vom 09.11.2017 - 108 C 142/17
Unerlaubte E-Mail-Werbung - Bei einem Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unerwünschte E-Mail-Werbung ist die Bemessung des Unterlassungsstreitwerts mit EUR 6.000,00 nicht unbillig
BGB §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs.1; UWG §§ 7, 12 Abs. 1
Leitsätze:*1. Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen kommen die Maßstäbe von § 7 UWG auch im Rahmen der Prüfung eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zur Anwendung (BGH, Urteil vom 14.03.2017, VI ZR 721/15). Demnach führt das Versenden von E-Mails mit unerbetener Werbung ohne wirksame Einwilligung zu einer nicht unerheblichen Belästigung des Empfängers (BGH, Urteil vom 12.09.2013 - I ZR 208/12, MIR 2013, Dok. 073 - Empfehlungs-E-Mail).
2. Der Schutz der geschäftlichen Sphäre, insbesondere die Ungestörtheit von Betriebsabläufen, überwiegt das Interesse des Werbenden, seine Produkte werbemäßig anzupreisen. Der Werbende ist angesichts der vielfältigen Werbemethoden für die Anpreisung seiner Produkte und Leistungen nicht darauf angewiesen, unerwünschte und für den Gewerbetreibenden mit zusätzlichem Aufwand verbundene Werbe-E-Mails zu übersenden.
3. Die Bemessung des Streitwerts für den Unterlassungsanspruch wegen eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unerwünschte E-Mail-Werbung mit EUR 6.000,00 ist nicht unbillig.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 23.11.2017
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2839
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bundesgerichtshof, MIR 2020, Dok. 013
Risiko ungeklärter Sachlage nach Abmahnung - Kostentragungspflicht und Veranlassung für ein gerichtliches Verfahren grundsätzlich auch bei außergerichtlicher Korrespondenz
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.10.2017 - 9 U 895/17, MIR 2017, Dok. 042
Vorwerk - Täuschung über die Identität des Anbieters eines Produkts ohne Herkunftstäuschung und Anbieterkreis eines Online-Marktplatzes als wesentliches Dienstleistungsmerkmal
BGH, Urteil vom 15.10.2020 - I ZR 210/18, MIR 2020, Dok. 083
Pauschalvergütung im auffälligen Missverhältnis? - Erneute Entscheidung zur Nachvergütung des Chefkameramanns des Films "Das Boot"
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 027
Vollziehung einer Beschlussverfügung - Die Zustellung einer von dem Prozessbevollmächtigten des Antragstellers angefertigten beglaubigten Abschrift der einfachen Abschrift einer Beschlussverfügung genügt nicht den Anforderungen gemäß §§ 928, 936 ZPO.
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.05.2017 - 9 W 650/16, MIR 2017, Dok. 023