Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 21.04.2016 - I ZR 276/14
Lebens-Kost - Ein auf eine unzulässige Telefonwerbung gemäß § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG gestützter Schadensersatzanspruch erfasst nur Schäden im Schutzbereich dieser Bestimmung
UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2, § 4a; UWG aF § 4 Nr. 1
Leitsätze:*1. § 7 UWG, dessen Maßstäbe zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen auch im Rahmen der Prüfung eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 Abs. 1 BGB zur Anwendung kommen (BGH, Beschluss vom 20.05.2009 - I ZR 218/07, MIR 2009, Dok. 170 - E-Mail-Werbung II; BGH, Urteil vom 12.09.2013 - I ZR 208/12, MIR 2013, Dok. 073 - Empfehlungs-E-Mail), soll Marktteilnehmer vor einer unzumutbaren Belästigung bewahren (§ 7 Abs. 1 Satz 1 UWG).
2.
a) Ein auf eine unzulässige Telefonwerbung gemäß § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG gestützter Schadensersatzanspruch erfasst nur solche Schäden, die vom Schutzbereich dieser Bestimmung erfasst sind.
b) Gegenstand des Schutzes gemäß § 7 Abs. 1 UWG ist die Verhinderung des Eindringens des Werbenden in die Privatsphäre des Verbrauchers und die geschäftliche Sphäre, insbesondere die Ungestörtheit der Betriebsabläufe des sonstigen Marktteilnehmers; es soll verhindert werden, dass dem Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer Werbemaßnahmen gegen seinen erkennbaren oder mutmaßlichen Willen aufgedrängt werden. Verhindert werden soll darüber hinaus, dass die belästigende Werbung zu einer Bindung von Ressourcen des Empfängers (z.B. Zeitaufwand, Kosten für Faxpapier, Vorhaltekosten von Empfangseinrichtungen, Entsorgungskosten) führt.
c) § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG bezweckt nicht den Schutz der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer vor Belästigungen durch Werbeanrufe.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 01.06.2016
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2775
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
KG Berlin, Beschluss vom 11.10.2017 - 5 W 221/17, MIR 2017, Dok. 046
Rückzahlung der Vertragsstrafe - Zum Anspruch auf Rückzahlung einer gezahlten Vertragsstrafe, von Abmahnkosten und Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Kündigung eines Unterlassungsvertrages
OLG Köln, Urteil vom 09.12.2022 - 6 U 46/22, MIR 2023, Dok. 001
Kopfhörer als Gratisbeigabe - Annahme des Angebots auf Abschluss eines Online-Kaufvertrags durch Übersendung einer Gratisbeigabe
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.04.2024 - 9 U 11/23, MIR 2024, Dok. 065
Identitätsdiebstahl - Die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Dienstleistungen ist "per se" wettbewerbswidrig
BGH, Urteil vom 06.06.2019 - I ZR 216/17, MIR 2019, Dok. 035
Presserechtliches Informationsschreiben nach Opt-Out - Zum Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Übersendung presserechtlicher Informationsschreibens
BGH, Urteil vom 25.06.2024 - VI ZR 64/23, MIR 2024, Dok. 074