Kurz notiert
Thomas Gramespacher
Verfahrensfortgang: Verfall von Prepaid-Handyguthaben - Mobilfunkanbieter hat Berufung zum OLG München eingelegt.
OLG München, Az. 29 U 2294/06 (LG München I Urteil vom 26.01.2006 - Az. 12 O 16098/05 = MIR Dok. 021-2006)
MIR 2006, Dok. 060, Rz. 1
1
Wie von der zuständigen Stelle des Landgerichts München I auf Nachfrage mitgeteilt wurde, konnte auch die neuerliche Entscheidung der 12. Zivilkammer (= Az. 12 O 16098/05 = MIR Dok. 021-2006) in Sachen "Verfall von Prepaid-Handyguthaben" noch nicht in Rechtskraft erwachsen.
Das beklagte Mobilfunkunternehmen hat in dem Verfahren erwartungsgemäß Berufung zum OLG München eingelegt (Az. 29 U 2294/06).
Obgleich damit die grundsätzlich begrüßenswerte Rechtsprechung des LG München I zunächst "wirkungslos" bleibt, wird eine Entscheidung des OLG noch mehr Wirkung für die Herausbildung einer entsprechenden Rechtsprechung und auch auf die anderen ("betroffenen" ?!) Mobilfunkanbieter, haben.
Nach aktuellem Stand wurde ein Verhandlungstermin bereits im kommenden Juni (22.06.2006) bestimmt. Es besteht also Hoffnung, dass man nicht zu lange auf "sichere" Klarheit warten muss.
Das beklagte Mobilfunkunternehmen hat in dem Verfahren erwartungsgemäß Berufung zum OLG München eingelegt (Az. 29 U 2294/06).
Obgleich damit die grundsätzlich begrüßenswerte Rechtsprechung des LG München I zunächst "wirkungslos" bleibt, wird eine Entscheidung des OLG noch mehr Wirkung für die Herausbildung einer entsprechenden Rechtsprechung und auch auf die anderen ("betroffenen" ?!) Mobilfunkanbieter, haben.
Nach aktuellem Stand wurde ein Verhandlungstermin bereits im kommenden Juni (22.06.2006) bestimmt. Es besteht also Hoffnung, dass man nicht zu lange auf "sichere" Klarheit warten muss.
Online seit: 04.05.2006
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/275
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