Kurz notiert
Thomas Gramespacher
Verfahrensfortgang: Verfall von Prepaid-Handyguthaben - Mobilfunkanbieter hat Berufung zum OLG MĂŒnchen eingelegt.
OLG MĂŒnchen, Az. 29 U 2294/06 (LG MĂŒnchen I Urteil vom 26.01.2006 - Az. 12 O 16098/05 = MIR Dok. 021-2006)
MIR 2006, Dok. 060, Rz. 1
1
Wie von der zustĂ€ndigen Stelle des Landgerichts MĂŒnchen I auf Nachfrage mitgeteilt wurde, konnte auch die neuerliche Entscheidung der 12. Zivilkammer (= Az. 12 O 16098/05 = MIR Dok. 021-2006) in Sachen "Verfall von Prepaid-Handyguthaben" noch nicht in Rechtskraft erwachsen.
Das beklagte Mobilfunkunternehmen hat in dem Verfahren erwartungsgemÀà Berufung zum OLG MĂŒnchen eingelegt (Az. 29 U 2294/06).
Obgleich damit die grundsĂ€tzlich begrĂŒĂenswerte Rechtsprechung des LG MĂŒnchen I zunĂ€chst "wirkungslos" bleibt, wird eine Entscheidung des OLG noch mehr Wirkung fĂŒr die Herausbildung einer entsprechenden Rechtsprechung und auch auf die anderen ("betroffenen" ?!) Mobilfunkanbieter, haben.
Nach aktuellem Stand wurde ein Verhandlungstermin bereits im kommenden Juni (22.06.2006) bestimmt. Es besteht also Hoffnung, dass man nicht zu lange auf "sichere" Klarheit warten muss.
Das beklagte Mobilfunkunternehmen hat in dem Verfahren erwartungsgemÀà Berufung zum OLG MĂŒnchen eingelegt (Az. 29 U 2294/06).
Obgleich damit die grundsĂ€tzlich begrĂŒĂenswerte Rechtsprechung des LG MĂŒnchen I zunĂ€chst "wirkungslos" bleibt, wird eine Entscheidung des OLG noch mehr Wirkung fĂŒr die Herausbildung einer entsprechenden Rechtsprechung und auch auf die anderen ("betroffenen" ?!) Mobilfunkanbieter, haben.
Nach aktuellem Stand wurde ein Verhandlungstermin bereits im kommenden Juni (22.06.2006) bestimmt. Es besteht also Hoffnung, dass man nicht zu lange auf "sichere" Klarheit warten muss.
Online seit: 04.05.2006
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/275
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