Rechtsprechung // Urheberrecht
LG Köln, Beschluss vom 24.01.2014 - 209 O 188/13
Redtube - Das bloße "Streaming" einer - nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten - Video-Datei stellt grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts dar.
UrhG §§ 19a, 16, 44a Nr. 2, 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abs. 9 UrhG
Leitsätze:*1. § 101 Abs. 9 UrhG setzt unter anderem voraus, dass die Rechtsverletzung offensichtlich ist. Dies folgt daraus, dass ein Antrag nach § 101 Abs. 9 UrhG nur dann begründet ist, wenn die Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG gegeben sind (BGH, Beschluss 19.04.2012 - I ZB 80/11 - Alles kann besser werden). Offensichtlich ist eine Rechtsverletzung dann, wenn eine ungerechtfertigte Belastung des Dritten ausgeschlossen scheint, wobei Zweifel in tatsächlicher, aber auch in rechtlicher Hinsicht die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung ausschließen würden (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung BT-Drs. 16/5048, Seite 39).
2. Das bloße "Streaming" einer - nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten - Video-Datei stellt grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte Vervielfältigung im Sinne von § 16 UrhG dar. Eine solche Handlung dürfte vielmehr bei nur vorübergehender Speicherung einer solchen Vorlage regelmäßig durch § 44a Nr. 2 UrhG gedeckt sein.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Gramespacher
Online seit: 28.01.2014
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2543
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Landgericht München I, MIR 2021, Dok. 012
Amazon Marketplace A-bis-z-Garantie - Wiederbegründung der Kaufpreisforderung nach Inanspruchnahme der Amazon A-bis-z-Garantie
BGH, Urteil vom 01.04.2020 - VIII ZR 18/19, MIR 2020, Dok. 043
Keyword-Advertising - Verwendung und Angebot eines Unternehmenskennzeichens durch eine Internet-Suchmaschine als Keyword für (Werbe-) Anzeigen Dritter
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.11.2022 - 6 U 301/21, MIR 2022, Dok. 097
Zu den Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs nach § 8c UWG und der Überprüfung der im Verfügungsverfahren bejahten Zuständigkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UWG im Beschwerderechtszug
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2021 - 6 W 23/21, MIR 2021, Dok. 053
Haftung für Affiliates - Keine Beauftragtenhaftung des Betreibers eines Affiliate-Programms, wenn die Werbung über einen Affiliate-Link Teil eines von dem Affiliate inhaltlich in eigener Verantwortung und eigenem Interesse gestalteten Produkts ist
BGH, Urteil vom 26.01.2023 - I ZR 27/22, MIR 2023, Dok. 012