Rechtsprechung
KG Berlin, Urteil vom 14.05.2013 - 5 U 49/12
Kein Aufwendungsersatz bei nicht zugegangenem Abmahnschreiben - Aufwendungsersatz nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG kann nur verlangt werden, wenn ein Verletzer die in Rede stehende Abmahnung auch erhalten hat.
UWG § 12 Abs. 1 Satz 2
Leitsätze:*1. Aufwendungsersatz nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG kann nur verlangt werden, wenn ein Verletzer die in Rede stehende Abmahnung auch erhalten hat.
2. Eine wettbewerbsrechtliche Sonderbeziehung zwischen Verletzer und Unterlassungsgläubiger, welche geeignet ist, bestimmte Rechtspflichten zu begründen, entsteht nicht schon durch einen Wettbewerbsverstoß, sondern erst dadurch, dass der Störer abgemahnt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.1989 - I ZR 63/88).
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 04.07.2013
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2473
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 04.07.2013
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2473
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Sandalenmodell - Entbehrlichkeit der Abmahnung, wenn mit dem Verfügungsantrag ein Sequestrationsantrag gestellt wird
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.04.2020 - 6 W 31/20, MIR 2020, Dok. 055
Nachtrag als milderes Mittel - Kein Unterlassungsspruch und keine Löschung bei einem nicht mehr aktuellem Beitrag über ein Gerichtsverfahren auf der Homepage eines Rechtsanwalts
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.01.2023 - 16 U 255/21, MIR 2023, Dok. 016
Vertrieb von Cheat-Software - BGH legt EuGH Fragen zum Schutz von Computerprogrammen zur Vorabentscheidung vor
Bundesgerichtshof, MIR 2023, Dok. 015
Unzulässiges Erfolgsversprechen für "perfekte Zähne" - Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Werbeaussagen für ein kieferorthopädisches Zahnschienen-System
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.02.2020 - 6 U 219/19, MIR 2020, Dok. 040
Voraussetzungen der Speicherung dynamischer IP-Adressen - über den Nutzungsvorgang hinaus
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 021
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.04.2020 - 6 W 31/20, MIR 2020, Dok. 055
Nachtrag als milderes Mittel - Kein Unterlassungsspruch und keine Löschung bei einem nicht mehr aktuellem Beitrag über ein Gerichtsverfahren auf der Homepage eines Rechtsanwalts
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.01.2023 - 16 U 255/21, MIR 2023, Dok. 016
Vertrieb von Cheat-Software - BGH legt EuGH Fragen zum Schutz von Computerprogrammen zur Vorabentscheidung vor
Bundesgerichtshof, MIR 2023, Dok. 015
Unzulässiges Erfolgsversprechen für "perfekte Zähne" - Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Werbeaussagen für ein kieferorthopädisches Zahnschienen-System
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.02.2020 - 6 U 219/19, MIR 2020, Dok. 040
Voraussetzungen der Speicherung dynamischer IP-Adressen - über den Nutzungsvorgang hinaus
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 021