Rechtsprechung
KG Berlin, Urteil vom 14.05.2013 - 5 U 49/12
Kein Aufwendungsersatz bei nicht zugegangenem Abmahnschreiben - Aufwendungsersatz nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG kann nur verlangt werden, wenn ein Verletzer die in Rede stehende Abmahnung auch erhalten hat.
UWG § 12 Abs. 1 Satz 2
Leitsätze:*1. Aufwendungsersatz nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG kann nur verlangt werden, wenn ein Verletzer die in Rede stehende Abmahnung auch erhalten hat.
2. Eine wettbewerbsrechtliche Sonderbeziehung zwischen Verletzer und Unterlassungsgläubiger, welche geeignet ist, bestimmte Rechtspflichten zu begründen, entsteht nicht schon durch einen Wettbewerbsverstoß, sondern erst dadurch, dass der Störer abgemahnt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.1989 - I ZR 63/88).
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 04.07.2013
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2473
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 04.07.2013
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2473
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Fly me to the... - Der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UWG beschränkt sich nicht auf Verstöße gegen internetspezifische Kennzeichnungsvorschriften oder Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften im elektronischen Rechtsverkehr
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2021 - I-20 U 83/21, MIR 2021, Dok. 101
Partnerdepot - Zu den Rechtsfolgen des (wirksamen) Widerrufs eines Partnervermittlungsvertrags
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 037
zzgl. Pfand - Der Begriff des Verkaufspreises in Art. 2 Buchst. a Richtlinie 98/6/EG enthält nicht den Pfandbetrag, den der Verbraucher beim Kauf von Waren in Pfandbehältern zu entrichten hat
EuGH, Urteil vom 29.06.2023 - C-543/21, MIR 2023, Dok. 049
Entgangener Gewinn - Die Schadensberechnung nach dem entgangenen Gewinn im Wettbewerbsrecht erfordert die Darlegung der Kalkulationsgrundlagen des Verletzten und den Nachweis der Kausalität zwischen Verletzung und Schaden
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.10.2021 - 6 U 147/20, MIR 2022, Dok. 001
Konferenz der Tiere - Zur Haftung des Teilnehmers einer Internettauschbörse als Mittäter einer gemeinschaftlich mit anderen Nutzern begangenen Urheberrechtsverletzung
BGH, Urteil vom 06.12.2017 - I ZR 186/16 , MIR 2018, Dok. 017
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2021 - I-20 U 83/21, MIR 2021, Dok. 101
Partnerdepot - Zu den Rechtsfolgen des (wirksamen) Widerrufs eines Partnervermittlungsvertrags
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 037
zzgl. Pfand - Der Begriff des Verkaufspreises in Art. 2 Buchst. a Richtlinie 98/6/EG enthält nicht den Pfandbetrag, den der Verbraucher beim Kauf von Waren in Pfandbehältern zu entrichten hat
EuGH, Urteil vom 29.06.2023 - C-543/21, MIR 2023, Dok. 049
Entgangener Gewinn - Die Schadensberechnung nach dem entgangenen Gewinn im Wettbewerbsrecht erfordert die Darlegung der Kalkulationsgrundlagen des Verletzten und den Nachweis der Kausalität zwischen Verletzung und Schaden
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.10.2021 - 6 U 147/20, MIR 2022, Dok. 001
Konferenz der Tiere - Zur Haftung des Teilnehmers einer Internettauschbörse als Mittäter einer gemeinschaftlich mit anderen Nutzern begangenen Urheberrechtsverletzung
BGH, Urteil vom 06.12.2017 - I ZR 186/16 , MIR 2018, Dok. 017