Rechtsprechung
BGH
Urteil vom 19.01.2006 - Az. I ZR 5/03 (Alpensinfonie, Fernsehaufzeichnung einer Konzertaufführung keine Verfilmung und Bearbeitung des Musikwerks §§ 16, 23, 96 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG)
Leitsätze (amtl.):
UrhG §§ 16, 23
Bei der Fernsehaufzeichnung einer Konzertaufführung wird das dargebotene Musikwerk nicht verfilmt. Das Werk der Musik
wird dadurch nur vervielfältigt, nicht bearbeitet.
UrhG §§ 16, 96 Abs. 1
Die Vorschrift des § 96 Abs. 1 UrhG schützt den Inhaber des Vervielfältigungsrechts, indem sie ihm ein Verbotsrecht
hinsichtlich andersartiger Werknutzungen (öffentliche Wiedergabe und Verbreitung) gibt, die mithilfe des rechtswidrig
hergestellten Vervielfältigungsstücks vorgenommen werden. Auf die Vervielfältigung rechtswidriger Vervielfältigungen ist sie
nicht entsprechend anzuwenden. Soweit die Vervielfältigungsrechte von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, steht
deshalb ein Anspruch aus § 97 Abs. 1 i.V. mit § 96 Abs. 1, § 16 UrhG dieser zu.
MIR 2006, Dok. 028
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 04.03.2006
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/243
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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