Rechtsprechung
BGH, Urteil vom 19.07.2012 - I ZR 24/11
Take Five - Das Erlöschen der Hauptlizenz führt in aller Regel auch dann nicht zum Erlöschen der Unterlizenz, wenn der Hauptlizenznehmer dem Unterlizenznehmer ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen Beteiligung an den Lizenzerlösen eingeräumt hat und die Hauptlizenz nicht aufgrund eines Rückrufs wegen Nichtausübung, sondern aus anderen Gründen erlischt.
UrhG §§ 31, 33, 35
Leitsätze:*1. Zum Sukzessionsschutz im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht (vgl. hierzu auch: BGH, Urteil vom 19.07.2012 - I ZR 70/10, MIR 2012, Dok. 036 - M2Trade, Leitsatz 1).
2. Ausschließliche Nutzungsrecht genossen nach allgemeinen Grundsätzen schon immer Sukzessionsschutz. Durch § 33 UrhG (in seiner Fassung seit 01.07.2002) wird insoweit klargestellt, dass nicht nur einfachen, sondern auch ausschließlichen Nutzungsrechten Sukzessionsschutz zukommt.
3. Das Erlöschen der Hauptlizenz führt in aller Regel auch dann nicht zum Erlöschen der Unterlizenz, wenn der Hauptlizenznehmer dem Unterlizenznehmer ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen Beteiligung an den Lizenzerlösen eingeräumt hat und die Hauptlizenz nicht aufgrund eines Rückrufs wegen Nichtausübung, sondern aus anderen Gründen (hier: einvernehmliche Aufhebung des Hauptlizenzvertrages) - erlischt (Fortführung von BGH, Urteil vom 26. März 2009 - I ZR 153/06, BGHZ 180, 344 - Reifen Progressiv).
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 09.08.2012
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2415
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 04.12.2018 - VI ZR 128/18, MIR 2019, Dok. 008
Rechtswidriger Schufa-Eintrag und Schadenersatz - Für die Herbeiführung einer rechtswidrigen Schufa-Eintragung kann die immaterielle Entschädigung mit EUR 1.500,00 bemessen werden
OLG Dresden, Hinweisbeschluss vom 29.08.2023 - 4 U 1078/23, MIR 2023, Dok. 074
Zeithonorarabrede - Zur Wirksamkeit einer formularmäßig getroffenen anwaltlichen Zeithonorarabrede im Rechtsverkehr mit Verbrauchern
BGH, Urteil vom 12.09.2024 - IX ZR 65/23, MIR 2024, Dok. 078
Vertrieb von Cheat-Software - BGH legt EuGH Fragen zum Schutz von Computerprogrammen zur Vorabentscheidung vor
Bundesgerichtshof, MIR 2023, Dok. 015
Culatello di Parma - Bereits der Umstand, dass eine nach dem Muster "Ware aus Ort" gebildete Bezeichnung in der Ortsangabe mit einer nach demselben Muster gebildeten geschützten Ursprungsbezeichnung übereinstimmt kann unzulässig sein
BGH, Urteil vom 12.12.2019 - I ZR 21/19, MIR 2020, Dok. 011