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Rechtsprechung



OLG Köln, Urteil vom 30.09.2011 - 6 U 82/11

Urheberrechtsschutz von Werbetexten und Produktbeschreibungen - Produktbeschreibungen, die einen einheitlichen Aufbau zeigen und in einem das betreffende Zielpublikum ansprechenden Stil gehalten sind, können urheberrechtlich geschützt sein.

UrhG § 2 Abs. 2, § 19a, § 97 Abs. 1

Leitsätze:*

1. Bei Werbetexten (hier: Produktbeschreibungen von Markenschuhen) ist die sogenannte "kleine Münze" zwar grundsätzlich nicht geschützt und es ist ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung erforderlich (Schöpfungshöhe), damit bei derartigen Texten eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG angenommen werden kann. Je länger einer solcher Texte ist, desto größer sind jedoch die Gestaltungsmöglichkeiten, so dass umso eher eine hinreichende eigenschöpferische Prägung erkannt werden kann.

2. Produktbeschreibungen, die einen einheitlichen Aufbau zeigen und in einem das betreffende Zielpublikum ansprechenden Stil gehalten sind, können - in ihrer Gesamtheit - eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG darstellen und urheberrechtlich geschützt sein.

MIR 2011, Dok. 080


Anm. der Redaktion: Die Entscheidung ist rechtskräftig (§ 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
Die Entscheidung wurde mitgeteilt von RA Maximilian Brenner, LL.M. (Informationsrecht), Bonn ( www.brenner-rae.de ).
Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 05.10.2011
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2358

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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