Rechtsprechung
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.08.2010 - 2-6 S 19/09
Störerhaftung des Hotelinhabers - Der Inhaber eines Hotels, der seinen Gästen einen Internetzugang über ein verschlüsseltes WLAN-Netzwerk anbietet haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste und Dritter.
UrhG § 97; BGB § 823 Abs. 1
Leitsätze:*1. Der Inhaber eines Hotels, der seinen Gästen einen Internetzugang über ein marktüblich sicherheitsaktiviertes und verschlüsseltes drahtloses Netzwerk (WLAN) anbietet und diese auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hingewiesen hat, haftet nicht als Störer für darüber durch seine Gäste begangene Urheberrechtsverletzungen. Vor einer ersten Rechtsverletzung besteht für den Hotelinhaber insoweit - unabhängig von der Frage, ob sein Geschäftsmodell durch die Auferlegung präventiver Prüfungspflichten nicht ohnehin gefährdet wäre (BGH, Urteil vom 11.03.2004 - I ZR 304/01 - Internet-Versteigerung) - aufgrund der Verschlüsselung keine weitergehende Prüfungspflicht (BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08, MIR 2010, Dok. 083 - Sommer unseres Lebens; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.07.2008 - 11 U 52/07, MIR 2008, Dok. 206). Eine Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen Dritter kommt ebenfalls nicht in Betracht, da eine solche Verschlüsselung eine ausreichende Sicherung gegen Urheberrechtsverletzungen Dritter darstellt (mit Verweis auf: BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08, MIR 2010, Dok. 083 - Sommer unseres Lebens).
2. Die unbegründete Abmahnung des Inhabers eines Geschäftsbetriebs (hier: Hotel) wegen vermeintlicher Schutzrechtsverletzungen kann einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen (wird ausgeführt).
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 03.02.2011
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2289
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2025, Dok. 020
Bindung des Mieters an einen vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss verstößt aktuell nicht gegen das Telekommunikationsgesetz
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 091
Erben-Ermittlung - Unter den Begriff der "Angabe" im Sinne von § 5 Abs. 2 UWG können nicht nur Tatsachenbehauptungen, sondern auch Meinungsäußerungen fallen - zur Frage, wann die Mitteilung von Rechtsansichten von § 5 Abs. 1 UWG erfasst wird
OLG Köln, Urteil vom 16.12.2022 - 6 U 111/22, MIR 2023, Dok. 011
Coffee - Zur urheberrechtlichen Bewertung der, überlichweise zu erwartenden, Nutzung von Abbildungen einer Fototapete
BGH, Urteil vom 11.09.2024 - I ZR 140/23, MIR 2024, Dok. 075
Bildersuche von Suchmaschinen und Angebote die hierauf referenzieren grundsätzlich nicht urheberrechtswidrig
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 035