Rechtsprechung
KG Berlin, Beschluss vom 28.04.2010 - 24 W 40/10
"...zu veröffentlichen" - Zur Verwirkung einer Vertragsstrafe aus einem Vertragsstrafeversprechen wegen der Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke (hier: Kartenausschnitte) im Internet.
UrhG § 19a; BGB § 278
Leitsätze:*1. In einem Vertragsstrafeversprechen wegen der Veröffentlichung urheberrechtlich
geschützter Werke (hier: Kartenausschnitte) im Internet ist die Wendung "zu veröffentlichen" im Lichte dessen auszulegen, was nach § 19a UrhG als öffentliches Zugänglichmachen anzusehen ist, einer gesetzlichen Regelung, die dazu geschaffen wurde, um den gewandelten Verwertungsmodalitäten der Online-Kommunikation gerecht zu werden.
2. Für ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne von § 19a UrhG genügt es, dass das Werk
Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist. Die
abstrakte Möglichkeit des Aufrufs genügt. Auch versehentliche Bereitstellungen sind erfasst.
3. Der Umstand, dass es wenig wahrscheinlich ist, dass ein Mitglied der Öffentlichkeit die genaue Internetadresse (URL) eines versehentlich weiterhin erreichbaren urheberrechtlich geschützten Werkes (hier: Kartenausschnitt) eingibt, ist für die Verwirkung einer Vertragsstrafe dem Grunde nach unerheblich. Dieser Umstand kann bei der Bemessung der Vertragsstrafe angemessen berücksichtigen werden.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 08.12.2010
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2272
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 29.07.2021 - I ZR 139/20, MIR 2021, Dok. 067
klimaneutral - Zu den Anforderungen an die und die Irreführung durch eine Werbung mit Umweltschutzbegriffen und -zeichen
BGH, Urteil vom 27.06.2024 - I ZR 98/23, MIR 2024, Dok. 057
KERRYGOLD - Zum lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutz bei verpackten Produkten (hier Butter und Mischstreichfette)
BGH, Urteil vom 26.01.2023 - I ZR 15/22, MIR 2023, Dok. 029
Das Nutzungsrecht für ein, von einem ehemaligen Mitglied gestalteten, Vereinslogo ist nicht ohne Weiteres an die Vereinsmitgliedschaft des Urhebers gebunden
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2023, Dok. 048
Doppelter Unterlassungsstreitwert kann angemessen sein - Zum Gegenstandswert im Markenlöschungsstreit
BGH, Beschluss vom 29.03.2018 - I ZB 17/17, MIR 2018, Dok. 027



