Rechtsprechung
KG Berlin, Beschluss vom 28.04.2010 - 24 W 40/10
"...zu veröffentlichen" - Zur Verwirkung einer Vertragsstrafe aus einem Vertragsstrafeversprechen wegen der Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke (hier: Kartenausschnitte) im Internet.
UrhG § 19a; BGB § 278
Leitsätze:*1. In einem Vertragsstrafeversprechen wegen der Veröffentlichung urheberrechtlich
geschützter Werke (hier: Kartenausschnitte) im Internet ist die Wendung "zu veröffentlichen" im Lichte dessen auszulegen, was nach § 19a UrhG als öffentliches Zugänglichmachen anzusehen ist, einer gesetzlichen Regelung, die dazu geschaffen wurde, um den gewandelten Verwertungsmodalitäten der Online-Kommunikation gerecht zu werden.
2. Für ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne von § 19a UrhG genügt es, dass das Werk
Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist. Die
abstrakte Möglichkeit des Aufrufs genügt. Auch versehentliche Bereitstellungen sind erfasst.
3. Der Umstand, dass es wenig wahrscheinlich ist, dass ein Mitglied der Öffentlichkeit die genaue Internetadresse (URL) eines versehentlich weiterhin erreichbaren urheberrechtlich geschützten Werkes (hier: Kartenausschnitt) eingibt, ist für die Verwirkung einer Vertragsstrafe dem Grunde nach unerheblich. Dieser Umstand kann bei der Bemessung der Vertragsstrafe angemessen berücksichtigen werden.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 08.12.2010
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2272
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Oberlandesgericht Köln, MIR 2025, Dok. 045
Hydra Energy - Eine relevante Irreführung über die relative Füllmenge einer Fertigpackung (Mogelpackung) liegt vor, wenn die Verpackung nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Füllmenge steht
BGH, Urteil vom 29.05.2024 - I ZR 43/23, MIR 2024, Dok. 049
IVD-Gütesiegel - Zur Irreführung bei der Verwendung und Bezeichnung eines Zeichens als Gütesiegel
BGH, Urteil vom 04.07.2019 - I ZR 161/18, MIR 2020, Dok. 006
Zur sekundären Darlegungslast und Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzung im Wege des Filesharing über Familienanschluss
EuGH, Urteil vom 18.10.2018 - C-149/17, MIR 2018, Dok. 046
Culatello di Parma - Bereits der Umstand, dass eine nach dem Muster "Ware aus Ort" gebildete Bezeichnung in der Ortsangabe mit einer nach demselben Muster gebildeten geschützten Ursprungsbezeichnung übereinstimmt kann unzulässig sein
BGH, Urteil vom 12.12.2019 - I ZR 21/19, MIR 2020, Dok. 011