Rechtsprechung
Hanseatisches OLG, Beschluss vom 27.04.2010 - 5 W 24/10
Anforderungen an eine urheberrechtliche Abmahnung - Als rechtsverletzend beanstandete Grafiken und/oder Abbildungen sind einer urheberrechtlichen Abmahnung regelmäßig beizufügen.
UrhG §§ 97, 97a UrhG; ZPO §§ 567 Abs. 1 Nr. 2, 935, 940
Leitsätze:*1. Die Abmahnung gegenüber einem als Störer in Anspruch genommenen Diensteanbieter bzw. Forenbetreiber soll diesen in die Lage versetzen zu erkennen, welche konkreten Rechtsverletzungen in Bezug auf welche geschützten Objekte vorgenommen werden.
2. Als rechtsverletzend beanstandete Grafiken und/oder Abbildungen sind einer
urheberrechtlichen Abmahnung regelmäßig beizufügen. Allein die verbale Bennenung
reicht nicht grundsätzlich aus um Prüfungs- und Handlungspflichten des Abgemahnten auszulösen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden Grafiken nicht mit der verbalen Beschreibung betitelt sind.
3. Bei der Beanstandung hinsichtlich urheberrechtlich geschützter grafischer Gestaltungen setzt eine wirksame Reaktion des Abgemahnten die Kenntnis des konkreten Erscheinungsbildes des betreffenden Schutzobjekts voraus.
4. Zu den inhaltlichen Anforderungen an eine urheberrechtliche Abmahnung, damit diese geeignet sein kann, Prüfungs- und Handlungspflichten des als Störer in Anspruch genommenen Diensteanbieters bzw. Forenbetreibers zur Verhinderung erneuter Rechtsverletzungen auszulösen.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 19.06.2010
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2186
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bundesgerichtshof, MIR 2024, Dok. 005
Fly me to the... - Der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UWG beschränkt sich nicht auf Verstöße gegen internetspezifische Kennzeichnungsvorschriften oder Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften im elektronischen Rechtsverkehr
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2021 - I-20 U 83/21, MIR 2021, Dok. 101
Schwindel, unseriös, pseudowissenschaftlich - Kein Unterlassungsanspruch gegen kritische Werturteile eines Wissenschaftlers zu Analysen einer Profilerin in einem True-Crime-Format
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2021, Dok. 063
Über alle Berge - Mit Hilfe einer Drohne angefertigte Luftaufnahmen unterfallen nicht der Panoramafreiheit
BGH, Urteil vom 23.10.2024 - I ZR 67/23, MIR 2024, Dok. 088
Namensangabe - Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme im Sinne von § 312a Abs. 1 BGB müssen nur die Identität des Unternehmers und der geschäftliche Zweck offengelegt werden, nicht aber die Identität eines anrufenden Mitarbeiters
BGH, Urteil vom 19.04.2018 - I ZR 244/16, MIR 2018, Dok. 032