Rechtsprechung // Markenrecht
BGH, Beschluss vom 27.07.2023 - I ZB 114/17
Kaffeekapsel II - Bei Verlust der Beiligtenfähigkeit des Antragstellers für einen Löschungs- bzw. Schutzrechtsenziehungsantrag vor dem BPatG ist dieser als unzulässig zu verwerfen und der BGH kann abschließend entscheiden
MarkenG § 82 Abs. 1, § 89 Abs. 4; ZPO § 50
Leitsätze:*1.
a) Verliert der Löschungsantragsteller oder derjenige, der im Hinblick auf eine IR-Marke einen Schutzentziehungsantrag stellt, seine Beteiligtenfähigkeit, ist der Löschungsantrag beziehungsweise der Schutzentziehungsantrag als unzulässig zu verwerfen.
b) Ist der angefochtene Beschluss des Bundespatentgerichts aufzuheben, weil der Antragsteller des Verfahrens seine Beteiligtenfähigkeit verloren hat, und ist aus diesem Grund eine Sachentscheidung durch das Bundespatentgericht nicht mehr erforderlich, kann der Bundesgerichtshof von einer Zurückverweisung an das Bundespatentgericht absehen und abschließend selbst entscheiden.
2. Aus Gründen der Prozessökonomie sind Ausnahmen von § 89 Abs. 4 Satz 1 MarkenG zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 02.04.1998 - I ZB 22/93 - Puma; BGH, Beschluss vom 13.12.2007 - I ZB 26/05 - idw; BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - I ZB 54/07; BGH, Beschluss vom 21.07.2016 - I ZB 52/15 - Sparkassen-Rot; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen teleologischen Reduktion des § 89 Abs. 4 MarkenG vgl. BVerfG, WRP 2018, 412). Danach besteht insbesondere nach rechtskräftiger Löschung der angegriffenen Marke kein Anlass, die Sache an das Bundespatentgericht zurückzuverweisen. In einem solchen Fall ist eine Sachentscheidung durch das Bundespatentgericht nicht mehr erforderlich. Vergleichbar verhält es sich bei dem Verlust der Beteiligtenfähigkeit des Antragsstellers, denn dann kommt keine andere Entscheidung als die Verwerfung des Schutzentziehungsantrags als unzulässig in Betracht.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 18.10.2023
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3313
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Köln, Urteil vom 06.03.2020 - 6 U 89/19, MIR 2020, Dok. 027
Pauschalvergütung im auffälligen Missverhältnis? - Erneute Entscheidung zur Nachvergütung des Chefkameramanns des Films "Das Boot"
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 027
MO ./. MALM - Zu den Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts im Designrecht
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 027
"vorzeitige Verlängerung des Mobilfunkvertrages" - Kein Anwendung von § 309 Nr. 9a BGB bei der vorzeitigen Verlängerung eines Mobilfunkvertrages zwecks Erwerbes eines neuen Smartphones
OLG Köln, Urteil vom 28.05.2021 - 6 U 160/20, MIR 2021, Dok. 054
Nichtzulassungsbeschwerde und Zeugenbeweis - Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist das Angebot auf Vernehmung eines Zeugen zur Glaubhaftmachung nicht geeignet
BGH, Beschluss vom 24.11.2022 - I ZR 25/22, MIR 2023, Dok. 017