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Rechtsprechung



Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 18.05.2009 - 2 U 42/09

Lieferzeitangabe mit "ca. 1 Woche" zulässig - Die Angabe der Lieferzeit mit einer "circa"-Angabe verstößt nicht gegen § 308 Nr. 1 BGB.

BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, § 308 Nr. 1; UWG §§ 3, 4 Nr. 11

Leitsätze:*

1. Die Angabe der Lieferzeit mit einer "circa"-Angabe (hier: "die Lieferzeit beträgt ca. 1 Woche nach Zahlungseingang" bei eBay) verstößt nicht gegen § 308 Nr. 1 BGB. Ein Wettbewerbsverstoß im Sinne von §§ 3, 4 Nr. 11 UWG liegt nicht vor.

2. Bei Angaben zur Lieferzeit hat der Verwender ein berechtigtes Interesse daran, die verzugsbegründende Bestimmung des Leistungszeitpunktes nach § 286 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 BGB zu vermeiden.

MIR 2010, Dok. 029


Anm. der Redaktion: Zur Frage der Zulässigkeit von Lieferzeitangaben mit dem Hinweis "in der Regel" vgl. Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 08.09.2009 - Az. 2 W 55/09, veröffentlicht in MIR 2009, Dok. 217.
Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 18.02.2010
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2128

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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