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Rechtsprechung



BGH, Urteil vom 02.07.2009 - I ZR 147/06

Winteraktion - Zur unangemessen unsachlichen Einflussnahme im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG bei Kopplung einer Werbemaßnahme mit einem Gewinnspiel.

UWG §§ 3, 4 Nr. 1

Leitsätze:*

1. Eine unangemessene unsachliche Einflussnahme im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG kommt in Betracht, wenn der durch eine Werbung angesprochene Verkehr bei von ihm zu treffenden Entscheidungen auch die Interessen dritter Personen zu wahren hat und er durch die beanstandete Werbemaßnahme veranlasst werden kann, seine Entscheidung nicht allein an dem Interesse des Dritten auszurichten, sondern sich bei ihr auch davon leiten zu lassen, ob ihm ein versprochener Vorteil oder eine Vergünstigung zufließt (BGH, Urteil vom 30.01.2003 - Az. I ZR 142/00 - Kleidersack; BGH, Urteil vom 21.04.2005 - Az. I ZR 201/02 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften; BGH, Urteil vom 08.11.2007 - I ZR 60/05 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung).

2. In dem Angebot der Teilnahme an einem Gewinnspiel im Rahmen einer Werbemaßnahme für die Vermittlung eines Produkts kann eine unzulässige Einflussnahme auf Personen, die die Interessen Dritter zu beachten haben (hier: Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) bestehen, wenn die Teilnahmebedingungen und insbesondere der ausgelobte Gewinn geeignet sind, die Entscheidung des Vermittlers (bzw. Beraters) zu beeinflussen. Eine unangemessen unsachliche Beeinflussung im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG kann insoweit schon dann zu bejahen sein, wenn die beanstandete Werbemaßnahme geeignet ist, zu einer Vermittlung des beworbenen Produkts zu veranlassen.

3. Eine Werbung für die Vermittlung des Erwerbs einer Vorratsgesellschaft, bei der den als Vermittlern angesprochenen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für die Vermittlung die Teilnahme an einem Gewinnspiel mit einem attraktiven Gewinn (hier: Smart-Cabriolet) angeboten wird, ist unlauter i.S. von §§ 3, 4 Nr. 1 UWG.

MIR 2009, Dok. 175


Anm. der Redaktion: Leitsatz 3. ist der amtliche Leitsatz des Gerichts. Die Entscheidung der Vorinstanz (OLG Köln, Urteil vom 7.07.2006 - Az. 6 U 239/05) ist veröffentlicht in MIR 2006, Dok. 230.
Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 05.09.2009
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2017

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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