Rechtsprechung
LG Köln, Urteil vom 08.05.2009 - 81 O 220/08
welle.de - Ein Dispute-Eintrag kann einen Eingriff in die Rechte des Domaininhabers darstellen, die Domain zu nutzen und zu verwerten, wenn die Domain tatsächlich keine Rechte Dritter verletzt. Der Domaininhaber kann dann die Einwilligung in die Löschung des Dispute-Eintrages verlangen.
BGB § 12
Leitsätze:*1. Ein Dispute-Eintrag bei der DENIC eG kann einen Eingriff in die Rechte des Domaininhabers darstellen, die Domain zu nutzen und zu verwerten, wenn die Domain tatsächlich keine Rechte Dritter bzw. des Anspruchstellers (hier: Namensrecht der Gemeinde "Welle") verletzt. Der Domaininhaber kann dann die Einwilligung in die Löschung des Dispute-Eintrages verlangen.
2. Besteht eine Domain aus einem Wort, bei dem es sich um eine Sachbezeichnung der Umgangssprache handelt (hier: welle), die ohne
eine bestimmte Eigenschaftsbeschreibung in erster Linie auch als solche verstanden und nicht schon bei der bloßen Nennung dieses Wortes
ein Bezug zu einem Namensträger hergestellt wird (Zuordnungsverwirrung), hat der Namensträger gegenüber dem Prioritätsrecht des Domaininhabers
keine bessere Rechtsposition. Dies gilt umso mehr, wenn der Namensträger der Allgemeinheit nicht bekannt ist.
3. Allein die Tatsache, dass eine Domain registriert wurde, um diese gegebenenfalls an einen Interessenten
weiter zu veräußern, gibt einem Namensträger noch keinen Anspruch gegenüber dem Domaininhaber.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 19.06.2009
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1976
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 21.02.2019 - III ZR 115/18, MIR 2020, Dok. 008
Verstoß gegen Personenbeförderungsgesetz - Untersagung der Fahrdienstvermittlung für Mietwagen durch Uber-App bestätigt
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2021, Dok. 041
Triumph - Keine Irreführung wegen Hinweis auf die fehlende Lizenz im Angebot für ein Retro-Blechschild
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.10.2022 - 6 W 61/22, MIR 2022, Dok. 084
Prüfpflichten eines Hotelbewertungsportals - Die Rüge des Bewerteten, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, reicht grundsätzlich aus, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen
BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, MIR 2022, Dok. 063
Google-Ads und kennzeichenmäßige Verwendung - Schadensersatz wegen einer unberechtigter Schutzrechtsverwarnung aufgrund einer Google-Ads-Anzeige
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.02.2022 - 6 U 126/21, MIR 2022, Dok. 024