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Rechtsprechung



AG München, Urteil vom 18.02.2009 - 262 C 18519/08

Probemitgliedschaft 0,99 EUR - Zur Unwirksamkeit von Entgeltlichkeits- und Verlängerungsklauseln im Rahmen von Internet-Abo-Angeboten und zur (schwebenden) Unwirksamkeit von "Mitgliedschaften" Minderjähriger bei solchen Angeboten.

BGB §§ 106, 108, 305c, 307, 812

Leitsätze:*

1. Wird auf einer Internetseite (hier: Internet-Abo-Angebot) ein geringer Preis für eine "Probemitgliedschaft" hervorgehoben dargestellt, ist eine auf dieser Seite im nachfolgenden, ungegliederten Fließtext versteckte - darüber hinausgehende - Entgeltlichkeitsklausel überraschend.

2. Befindet sich eine Verlängerungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dem Punkt "Zahlung und Preise" und wird nicht etwa mit "Vertragslaufzeit und Verlängerung" überschrieben, ist eine solche Klausel ebenfalls überraschend und daher unwirksam.

3. Ein von Minderjährigen getätigter Vertragsschluss im Rahmen von Internet-Abo-Angeboten ist regelmäßig schwebend unwirksam, §§ 106, 108 BGB. Wird ein solcher Vertragsschluss weder von den Erziehungsberechtigten oder dem zwischenzeitlich volljährig gewordenen Minderjährigen genehmigt (§ 108 BGB) ist dieser unwirksam.

MIR 2009, Dok. 095


Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 23.04.2009
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1936

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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