Rechtsprechung
LG Coburg, Urteil vom 12.12.2008 - 32 S 69/08
Aber sicher! - Zum Schadenersatzanspruch des Käufers gegen den Verkäufer für den Verlust der Kaufsache beim Versendungskauf, wenn ein versicherter Versand vereinbart wurde und zur Pflicht der Versicherung wertvoller Ware.
BGB §§ 249, 447 Abs. 1, Abs. 2
Leitsätze:*1. Ist beim Versendungskauf (hier: Internetkauf eines Goldbarren) der versicherte Versand der Kaufsache vereinbart,
weicht der Verkäufer schuldhaft von der vereinbarten Art der Versendung ab, wenn er sich nicht vergewissert,
das die versendete Ware von der Transportversicherung des beauftragten Versanddienstleisters erfasst ist.
2. Geht die Ware in einem solchen Fall beim unversicherten Versand verloren, steht dem Käufer ein
Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer gemäß § 447 Abs. 2 BGB i.V.m. § 249 BGB zu.
3. Unabhängig einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer über die Art des Versands,
kann für den Verkäufer aufgrund des Wertes der zu versendenden Sache (hier: Goldbarren) ein hinreichender Anlass
gegeben sein, diese zu versichern. Es besteht dann eine Pflicht zur Versicherung der Ware.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 06.01.2009
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1843
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bundesgerichtshof, MIR 2023, Dok. 072
Facebook-Fanpages - Zur (gemeinsamen) Verantwortlichkeit von Facebook und des Betreibers einer Facebook-Fanpage für die Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucher
EuGH, Urteil vom 05.06.2018 - C-210/16, MIR 2018, Dok. 026
Renckhoff - "Öffentliche Wiedergabe" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG erfasst grundsätzlich das Einstellen einer Fotografie auf eine Website ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers
EuGH, Urteil vom 07.08.2018 - C-161/17, MIR 2018, Dok. 037
DWD WarnWetter-App darf nur für Wetterwarnungen kostenlos und werbefrei angeboten werden
Bundesgerichtshof, MIR 2020, Dok. 018
Inländischer Zustellungsbevollmächtigter - Zur (sekundären) Darlegungslast von Gläubiger und Netzwerkbetreiber betreffend die Wirksamkeit einer Zustellung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 NetzDG
BGH, Beschluss vom 10.11.2022 - I ZB 10/22, MIR 2023, Dok. 004