Rechtsprechung
LG Köln, Beschluss vom 02.09.2008 - 28 AR 4/08
Gewerbliches Ausmaß bei einer Datei - Ein Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß im Sinne von § 101 UrhG ergibt sich aus der Schwere der Rechtsverletzung, wenn eine umfangreiche Datei unmittelbar nach Veröffentlichung des betreffenden Tonträgers in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wird.
UrhG § 101; FGG § 1 ff.
Leitsätze:*1. Ein Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß im Sinne von § 101 UrhG ergibt sich aus der Schwere
der Rechtsverletzung, wenn eine umfangreiche Datei unmittelbar nach Veröffentlichung des betreffenden
Tonträgers in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht wird.
2. Eine Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG kann wegen Eilbedürftigkeit auch ohne Gewährung rechtlichen Gehörs erfolgen
(hier: Eilbedürftigkeit wegen Löschung der Verbindungsdaten binnen 7 Tagen). Vor allem ist die Zulässigkeit einstweiliger
und vorläufiger Anordnungen im Bereich des FFG anerkannt und § 101 Abs. 7 UrhG, der hinsichtlich des
Auskunftsanspruchs für den Fall offensichtlicher Rechtsverletzungen den Erlass einer einstweiligen Verfügung vorsieht,
spricht für die Zulässigkeit eines Eilverfahrens auch hinsichtlich der Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG.
3. Die Gebühr für eine Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG beträgt gemäß § 128c Abs. 1 Nr. 4 KostO beträgt EUR 200,00
je angefragter IP-Adresse.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 26.09.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1759
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
EuGH, Urteil vom 22.12.2022 - C-148/21 und C-184/21, MIR 2023, Dok. 003
Kinderzahnärztin - Bei einer Werbung mit der Angabe "Kinderzahnärztin" und "Kieferorthopädin" unterliegt der Verkehr der Fehlvorstellung, dass diese Bezeichnung auf eine nachgewiesene Qualifikation im Bereich der Kinderzahnheilkunde hinweist
BGH, Urteil vom 07.04.2022 - I ZR 5/21, MIR 2022, Dok. 036
Flaschenpfand III - Fragen zur Preisangabe bei der Werbung für Waren in Pfandbehältern dem EuGH vorgelegt
BGH, Beschluss vom 29.07.2021 - I ZR 135/20 , MIR 2021, Dok. 068
Deep-Fake-Werbevideo mit Prominenten - Eine Social-Media-Plattform muss (erst) nach einem Hinweis auf einen rechtsverletzenden Post auch (nur) sinngleiche Inhalte sperren
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2025, Dok. 022
Netzneutralität verletzt - Vorläufiges Aus für "StreamOn" bestätigt
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, MIR 2019, Dok. 023