Rechtsprechung
LG Essen, Urteil vom 19.09.2007 - 44 O 79/07
Ein Kontaktformular ist keine "Adresse der elektronischen Post" - Allein das Bereitstellen eines Kontaktformulars im Impressum einer Internetseite genügt den Anforderungen von § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG nicht.
TMG § 5 Abs. 1 Nr. 2; UWG §§ 3, 4 Nr. 11, §§ 5, 8
Leitsätze:*1. Die Regelungen des § 5 Telemediengesetz (TMG) sind im Interesse des Verbrauchers erlassene Schutzvorschriften, die
das Marktverhalten regeln sollen. Eine Verletzung dieser Vorschrift indiziert deshalb gemäß den §§ 4 Nr. 11, 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG
das Vorliegen wettbewerbswidrigen Verhaltens.
2. Allein das Bereitstellen eines Kontaktformulars im Impressum einer Internetseite genügt den Anforderungen
von § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG nicht. Die Vorschrift verlangt nicht (nur) technische Vorrichtungen, durch die faktisch
eine Verbindung hergestellt werden kann,
sondern "Angaben", die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme mittels elektronischer Post ermöglichen.
Dies ist typischerweise die Angabe der E-Mail-Anschrift.
3. Dem Nutzer (Interessenten) muss es auch möglich sein, ohne vorheriges Ausfüllen eines Kontaktformulars zu erkennen,
auf welche Weise ein elektronischer Kontakt mit dem Diensteanbieter möglich ist. Dem genügt das Bereitstellen eines
Kontaktformulars ohne zusätzliche Angabe der E-Mail-Adresse nicht.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 07.05.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1609
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 05.10.2017 - I ZR 232/16, MIR 2018, Dok. 014
Zahlungsaufforderung - Zur Frage, wann die Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens mit der Androhung gerichtlicher Schritte und von Vollstreckungsmaßnahmen eine aggressive geschäftliche Handlung darstellen kann
BGH, Urteil vom 22.03.2018 - I ZR 25/17, MIR 2018, Dok. 035
Zustellung einer deutschsprachigen Beschlussverfügung an Facebook Irland möglich - Verweigerung der Annahme nicht übersetzter Schriftstücke durch Facebook rechtsmissbräuchlich
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2019 - I-7 W 66/19, MIR 2020, Dok. 003
"vorzeitige Verlängerung des Mobilfunkvertrages" - Kein Anwendung von § 309 Nr. 9a BGB bei der vorzeitigen Verlängerung eines Mobilfunkvertrages zwecks Erwerbes eines neuen Smartphones
OLG Köln, Urteil vom 28.05.2021 - 6 U 160/20, MIR 2021, Dok. 054
Wegfall der Wiederholungsgefahr III - Zum Wegfall der Wiederholungsgefahr, dem Wegfall deren Wegfalls durch Ablehnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Vertragsstrafe nach "Hamburger Brauch" bei einem erneuten Verstoß
BGH, Versäumnisurteil vom 01.12.2022 - I ZR 144/21, MIR 2023, Dok. 002