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Rechtsprechung



BGH, Urteil vom 15.11.2007 - III ZR 295/06

Unternehmer oder (noch) nicht? - Zur Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln.

BGB §§ 13, 14, 312

Leitsätze:*

1. Unternehmer- und nicht Verbraucherhandeln liegt schon dann vor, wenn das betreffende Geschäft im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (sogenannte Existenzgründung) geschlossen wird (BGHZ 162, 253, 256 f). Entscheidend hierfür ist die - objektiv zu bestimmende - Zweckrichtung des Verhaltens.

2. Rechtsgeschäfte, die nicht im Zuge der Existenzgründung getätigt werden, sondern vielmehr die Entscheidung betreffen, ob es überhaupt zu einer Existenzgründung kommen soll, und diese erst vorbereiten (hier: Erstellung und Erläuterung eines Existenzgründungsberichtes), sind (noch) nicht dem unternehmerischen, sondern dem privaten Bereich zuzuordnen.

3. Zur Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln und zu einer Haustürsituation bei einem Rechtsgeschäft, das der Vorbereitung einer Existenzgründung dient (Fortführung der Grundsätze des Senatsbeschlusses BGHZ 162, 253).

MIR 2008, Dok. 135


Anm. der Redaktion: Leitsatz 3 ist der amtliche Leitsatz des Gerichts.
Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 28.04.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1600

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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