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Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht



OLG Köln, Urteil vom 13.12.2024 - 6 U 45/24

CO2-neutral reisen - Zur Bewerbung einer Flugreise mit Umweltargumenten

UWG § 5 Abs. 1 UWG

Leitsätze:*

1. Eine Werbung mit Umweltargumenten stellt hohe Anforderungen an Klarheit, Richtigkeit und Eindeutigkeit. Bezogen auf die konkrete Wahrnehmungssituation und den Gegenstand der Werbung gelten ähnliche strenge Anforderungen wie bei der Gesundheitswerbung (BGH, Urteil vom 27.06.2024 - I ZR 98/23, MIR 2024, Dok. 057 – klimaneutral).Bei einer Werbung mit Umweltargumenten kann eine Irreführung insoweit dann vorliegen, wenn unklar bleibt, wie genau eine Angabe in der Werbung zu verstehen ist (hier die Wendung "ausgleichen und abheben" in einer Werbung für Flugreisen; wird ausgeführt).

2. Die Bewerbung einer Flugreise mit "CO2-neutral reisen ... jetzt ausgleichen und abheben", ist irreführend, wenn die Kompensation unter Umständen erst in der Zukunft erfolgen wird und das genaue Ausmaß von einer Prognose abhängen kann.

MIR 2025, Dok. 012


Anm. der Redaktion: Leitsatz 2 ist der Leitsatz des Gerichts. Die Entscheidung wurde mitgeteilt von den Mitgliedern des 6. Zivilsenats des OLG Köln.
Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 11.02.2025
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3446

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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