Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.08.2007 - 14 U 86/07
Gegendarstellungsrecht - Erklärende Zusätze im Rahmen einer Gegendarstellung sind zulässig, wenn sie zum Verständnis notwendig sind. Zum angemessenen Umfang einer Gegendarstellung
Bad.-württ. LPG § 11
Leitsätze:*1. Maßgeblich für die Interpretation veröffentlichter Äußerungen ist das Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers.
2. Ein Mediziner kann der, in einer gegendarstellungsfähigen
Erstmitteilung enthaltenen, Bezeichnung als "Krebsarzt" entgegenhalten, nicht als praktizierender, sondern
ausschließlich forschend und publizierend tätig zu sein. Üblicherweise wird der praktizierende Mediziner als "Arzt"
bezeichnet.
3. Erklärende Zusätze im Rahmen einer Gegendarstellung sind zulässig, wenn sie zum Verständnis notwendig sind.
Dies ergibt sich aus der Funktion der Gegendarstellung, dem Leser den, den Gegenstand der Erstmitteilung bildenen,
Sachverhalt aus der Sicht des von ihr Betroffenen gegenüberzustellen.
4. Eine Gegendarstellung ist nicht bereits von unzulässiger Länge und rechtfertigt nicht das Verdikt der unzulässigen
"Geschwätzigkeit", wenn die Aussage statt in zwei Sätze auch in einem Satz erfolgen könnte. Dies gilt jedenfalls
dann, wenn die Zusammenfassung nicht zu einer wesentlichen Verkürzung des Textes führen würde (hier: 37 gegenüber 27 Wörtern).
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 14.03.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1549
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.11.2022 - 6 U 276/21, MIR 2022, Dok. 100
Gutschein statt Stornierung - Das Angebot eines Reiseveranstalters gegenüber Kunden zur Umbuchung einer pandemiebedingt nicht durchführbaren Reise ohne den Hinweis auf die Stornierungsmöglichkeit kann zulässig sein
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.09.2022 - 6 U 191/21, MIR 2022, Dok. 077
Identitätsdiebstahl II - Eine unzulässige geschäftliche Handlung nach Nr. 29 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG kann nur dann angenommen werden, wenn eine nicht bestellte Ware oder Dienstleistung tatsächlich geliefert bzw. erbracht wurde
BGH, Urteil vom 20.10.2021 - I ZR 17/21, MIR 2022, Dok. 002
Werbung für mit Pflanzen- und Fruchtextrakten gefärbtes Fruchtgummi mit Hinweis "ohne künstliche Farbstoffe" zulässig
Verwaltungsgericht Freiburg, MIR 2020, Dok. 001
Energieausweis - Ein Immobilienmakler ist verpflichtet, in einer Immobilienanzeige den Energieverbrauch des Gebäudes anzugeben, wenn ein Energieausweis vorliegt
BGH, Urteil vom 05.10.2017 - I ZR 232/16, MIR 2018, Dok. 014