Rechtsprechung
LG Potsdam, Urteil vom 12.12.2007 - 52 O 67/07
"Gewinnspiel-Eintragungsservice" - Der Merchant haftet für Rechtsverstöße seiner Affiliates (hier: unzulässige E-Mail-Werbung), da diese als Beauftragte i.S.d. § 8 Abs. 2 UWG handeln.
UWG §§ 3, 7 Abs. 2 Nr. 3; BGB §§ 1004, 823
Leitsätze:*1. Eine unzumutbare Belästigung eines Marktteilnehmers i.S.d. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist
insbesondere dann gegeben, wenn eine Werbung unter Verwendung elektronischer Post erfolgt,
ohne dass eine Einwilligung des Adressaten vorliegt.
2. Eine Einwilligung in Werbung muss grundsätzlich für den konkreten Fall erteilt sein. Eine
Generaleinwilligung gegenüber jedermann ist unwirksam.
3. Der Merchant haftet für Rechtsverstöße seiner Affiliates (hier: unzulässige E-Mail-Werbung), da diese als Beauftragte i.S.d. § 8 Abs. 2 UWG handeln.
Bei Affiliates ist grundsätzlich die erforderliche, aber auch ausreichende Zugehörigkeit zum betrieblichen Organismus des Händlers zu bejahen, zumal sich bei anderer Betrachtung der Händler bei Verstößen des Affiliates im Wettbewerb,
der schließlich ihm zugute kommen soll, hinter diesem verstecken könnte. Ob eine derartige
Sichtweise etwaig "das Aus" des Affiliate-Marketings bedeuten kann, ist unerheblich und rechfertigt
jedenfalls kein anderes, rechtliches Ergebnis (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.05.2006, Az. 6 U 200/05;
LG Berlin, MMR 2006, 118f.).
Bearbeiter: Ass. iur. Thomas Gramespacher
Online seit: 18.01.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1479
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bundesgerichtshof, MIR 2019, Dok. 006
Tabakwerbung auf Internetseite eines Tabakherstellers unzulässig
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 037
dm-drogerie markt - Zur Irreführung bei einer Werbung mit der Angabe "hautfreundlich" für ein Biozidprodukt (Desinfektionsmittel)
EuGH, Urteil vom 20.06.2024 - C‑296/23, MIR 2024, Dok. 050
Irreführung durch eigenen Bericht in "Presseschau" - Von einer Presseschau erwartet der Verkehr eine Zusammenstellung von Berichten unabhängiger Presseorgane
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.04.2022 - 6 W 8/22, MIR 2022, Dok. 040
Endgerätewahlfreiheit - Eine AGB-Klausel im Rahmen eines Mobilfunkvertrags, die die Nutzung des Internetzugangs auf mobile Entgeräte beschränkt, ist unwirksam
Bundesgerichtshof, MIR 2023, Dok. 034