Rechtsprechung
BGH, Urteil vom 28.06.2007 - I ZR 153/04
Telefonaktion - Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Bagatellgrenze des § 3 UWG überschritten ist, wenn die durch unrichtige Angaben hervorgerufene Fehlvorstellung des Verkehrs geeignet ist, das Marktverhalten der Gegenseite zu beeinflussen.
UWG §§ 3, 4 Nr. 11, §§ 5, 8 Abs. 2; StBerG § 4 Nr. 11, § 18
Leitsätze:*1. Die Frage, ob es sich um einen Bagatellverstoß handelt oder die Grenze überschritten ist,
ist unter umfassender Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, namentlich der Art
und Schwere des Verstoßes, anhand der Zielsetzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
zu beurteilen (vgl. zu § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F. BGH, Urteil vom 5.10.2000 - Az. I ZR 210/98,
GRUR 2001, 258, 259 = WRP 2001, 146 - Immobilienpreisangaben).
2. Unrichtige Angaben verstoßen nur dann gegen das Irreführungsverbot nach § 3 UWG a.F., §§ 3, 5 UWG,
wenn sie geeignet sind, das Marktverhalten der Gegenseite (hier: Verbraucher) zu beeinflussen (BGH, Urteil
vom 7.11.2002 - Az. I ZR 276/99, GRUR 2003, 628, 630 = WRP 2003, 747 - Klosterbrauerei; BGH, Urteil vom 26.10.2006 -
Az. I ZR 33/04, GRUR 2007, 247 Tz. 33 = WRP 2007, 303 - Regenwaldprojekt I).
3. Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Bagatellgrenze des § 3 UWG überschritten ist,
wenn die durch unrichtige Angaben hervorgerufene Fehlvorstellung des Verkehrs geeignet ist,
das Marktverhalten der Gegenseite zu beeinflussen.
4. § 18 StBerG, der eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion hat,
begründet kein generelles Gebot, bei Werbemaßnahmen die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein"
zu führen oder den vollen Vereinsnamen anzugeben.
Bearbeiter: Thomas Gramespacher
Online seit: 27.12.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1457
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2020 - 4 U 66/19, MIR 2020, Dok. 022
Emma One - Irreführende Werbung mit dem Slogan "Die meistverkaufte Matratze" und zur Testhinweiswerbung im Rahmen von Google-Ads-Anzeigen
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.01.2022 - 6 U 161/21, MIR 2022, Dok. 014
Fragen zur Haftung von YouTube für Urheberrechtsverletzungen dem EuGH vorgelegt
Bundesgerichtshof, MIR 2018, Dok. 038
rakuten.de - Online-Marktplätze, die den Handel mit urheberrechtlich vergütungspflichtigen Geräten und Speichermedien ermöglichen, sind keine Schuldner der Gerätevergütung im Sinne von § 54 Abs. 1, § 54b Abs. 1 und 2 UrhG
BGH, Urteil vom 10.11.2022 - I ZR 10/22, MIR 2023, Dok. 018
Sind Verbraucherschutzverbände befugt, Verstöße gegen das Datenschutzrecht zu verfolgen? BGH legt Frage dem EuGH vor
Bundesgerichtshof, MIR 2020, Dok. 048



