Kurz notiert
Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv
Internet-Kostenfallen: vzbv mahnt my-adventskalender.de ab - Online Service Ltd. vor dem LG Hanau auf Unterlassung diverser Angebote verurteilt
LG Hanau, Urteil vom 07.12.2007, Az. 9 O 870/07 (nicht rechtskräftig - Veröffentlichung in MIR folgt)
MIR 2007, Dok. 422, Rz. 1
1
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Betreiberin des Online-Portals
my-adventskalender.de abgemahnt. Die angebliche Chance auf 2664 Gewinne lässt sich das Unternehmen
mit 59,-Euro vergüten. Die Preisangabe ist jedoch im Kleingedruckten versteckt und kann daher leicht
übersehen werden. Die Betreiberin der Seite, die Online Service Ltd., wurde am 07.12.2007 vom Landgericht Hanau
wegen vier ähnlich gestalteter Angebote zur Unterlassung verurteilt.
Urteil: Unterlassung der Angebote lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de und online-flirten.de
Das ergangene Urteil (LG Hanau, 07.12.2007 - Az. 9 O 870/07 - Veröffentlichung in MIR folgt) betrifft die Angebote lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de und online-flirten.de. Für diese Dienste können sich Interessenten auf der jeweiligen Seite unkompliziert durch Eintragen der persönlichen Daten in eine Maske anmelden. Wie bei Kostenfallen "üblich" findet sich ein Hinweis auf die Kostenpflicht stets erst am unteren Ende der Anmeldeseite innerhalb eines Fließtextes sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Folge: Viele Teilnehmer erfahren von der Kostenpflichtigkeit des Angebots erst dann, wenn sie die Rechnung bekommen. Diese Gestaltung der Angebote, die der vzbv angegriffen hatte, wurde nun durch das LG Hanau per Urteil untersagt.
Abmahnung: my-adventskalender.de
Die neueste Abzock-Seite der Online Sevice Ltd. findet sich unter my-adventskalender.de. Hier versucht die Anbieterin, die Verbraucher mit der täglichen Chance auf eine Vielzahl von Gewinnen (angeblich 2664) in die Falle zu locken. Dass die Teilnahme 59 Euro kosten soll, ergibt sich wiederum - wie "gewohnt" - nur aus dem Kleingedruckten. Der vzbv hat die Betreiberin auch hinsichtlich dieses Angebots zur Unterlassung aufgefordert und sieht sich in seinem Vorgehen durch das heutige Urteil bestätigt.
Warnung der Verbraucherzentralen: Abzocke durch Wachsamkeit vermeiden!
Damit die erhoffte Bescherung nicht zur bösen Überraschung wird warnen die Verbraucherzentralen ausdrücklich vor den Auswirkungen einer vorschnellen Anmeldung. "Um Abzocke im Internet wirksam verfolgen zu können, sind wir auf die Wachsamkeit der Verbraucher angewiesen", ruft vzbv-Vorstand Gerd Billen die Verbraucher auf, durch Hinweise an die Verbraucherzentralen aktiv zur Verfolgung beizutragen.
Aktuelle Kostenfallen im Ãœberblick
Eine Liste mit Kostenfallen im Internet stellt der vzbv zur Verfügung. ::Download hier (Aktualität und Vollständigkeit ohne Gewähr)
(tg) - PM des vzbv vom 7.12.2007
Urteil: Unterlassung der Angebote lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de und online-flirten.de
Das ergangene Urteil (LG Hanau, 07.12.2007 - Az. 9 O 870/07 - Veröffentlichung in MIR folgt) betrifft die Angebote lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de und online-flirten.de. Für diese Dienste können sich Interessenten auf der jeweiligen Seite unkompliziert durch Eintragen der persönlichen Daten in eine Maske anmelden. Wie bei Kostenfallen "üblich" findet sich ein Hinweis auf die Kostenpflicht stets erst am unteren Ende der Anmeldeseite innerhalb eines Fließtextes sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Folge: Viele Teilnehmer erfahren von der Kostenpflichtigkeit des Angebots erst dann, wenn sie die Rechnung bekommen. Diese Gestaltung der Angebote, die der vzbv angegriffen hatte, wurde nun durch das LG Hanau per Urteil untersagt.
Abmahnung: my-adventskalender.de
Die neueste Abzock-Seite der Online Sevice Ltd. findet sich unter my-adventskalender.de. Hier versucht die Anbieterin, die Verbraucher mit der täglichen Chance auf eine Vielzahl von Gewinnen (angeblich 2664) in die Falle zu locken. Dass die Teilnahme 59 Euro kosten soll, ergibt sich wiederum - wie "gewohnt" - nur aus dem Kleingedruckten. Der vzbv hat die Betreiberin auch hinsichtlich dieses Angebots zur Unterlassung aufgefordert und sieht sich in seinem Vorgehen durch das heutige Urteil bestätigt.
Warnung der Verbraucherzentralen: Abzocke durch Wachsamkeit vermeiden!
Damit die erhoffte Bescherung nicht zur bösen Überraschung wird warnen die Verbraucherzentralen ausdrücklich vor den Auswirkungen einer vorschnellen Anmeldung. "Um Abzocke im Internet wirksam verfolgen zu können, sind wir auf die Wachsamkeit der Verbraucher angewiesen", ruft vzbv-Vorstand Gerd Billen die Verbraucher auf, durch Hinweise an die Verbraucherzentralen aktiv zur Verfolgung beizutragen.
Aktuelle Kostenfallen im Ãœberblick
Eine Liste mit Kostenfallen im Internet stellt der vzbv zur Verfügung. ::Download hier (Aktualität und Vollständigkeit ohne Gewähr)
(tg) - PM des vzbv vom 7.12.2007
Online seit: 08.12.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1447
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Schwindel, unseriös, pseudowissenschaftlich - Kein Unterlassungsanspruch gegen kritische Werturteile eines Wissenschaftlers zu Analysen einer Profilerin in einem True-Crime-Format
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2021, Dok. 063
Sinupret - Zur Irreführung bei der Werbung für ein Arzneimittel, wenn die Werbeaussage dem Arzneimittel eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen bei der Anwendung beim Menschen beilegt
BGH, Urteil vom 05.11.2020 - I ZR 204/19, MIR 2021, Dok. 009
Beste Bildqualität - Die Werbung mit einem sehr guten Teilergebnis bei mangelhaftem Gesamtergebnis eines Warentests ist ausnahmsweise nicht irreführend, wenn die Gesamtnote im Testbericht (wegen Produktverbesserung) ausdrücklich relativiert wird
OLG Köln, Urteil vom 24.06.2022 - 6 U 8/22, MIR 2022, Dok. 047
Vorratsdatenspeicherung - Allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten nach deutschem TKG unzulässig
EuGH, MIR 2022, Dok. 069
Perfekte Zähne? - Unzulässiges Erfolgsversprechen bei der Werbung für ein kieferorthopädisches Zahnschienen-System
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2020, Dok. 030
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2021, Dok. 063
Sinupret - Zur Irreführung bei der Werbung für ein Arzneimittel, wenn die Werbeaussage dem Arzneimittel eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen bei der Anwendung beim Menschen beilegt
BGH, Urteil vom 05.11.2020 - I ZR 204/19, MIR 2021, Dok. 009
Beste Bildqualität - Die Werbung mit einem sehr guten Teilergebnis bei mangelhaftem Gesamtergebnis eines Warentests ist ausnahmsweise nicht irreführend, wenn die Gesamtnote im Testbericht (wegen Produktverbesserung) ausdrücklich relativiert wird
OLG Köln, Urteil vom 24.06.2022 - 6 U 8/22, MIR 2022, Dok. 047
Vorratsdatenspeicherung - Allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten nach deutschem TKG unzulässig
EuGH, MIR 2022, Dok. 069
Perfekte Zähne? - Unzulässiges Erfolgsversprechen bei der Werbung für ein kieferorthopädisches Zahnschienen-System
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2020, Dok. 030