Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2007 - I-20 W 18/07
"Registriert oder nicht registriert, das ist hier ..." - § 6 Abs. 2 ElektroG ist eine gesetzliche Vorschrift, die im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
ElektroG § 6 Abs. 2 UWG § 4 Nr. 11
Leitsätze:*1. § 6 Abs. 2 ElektroG (Registrierungspflicht) ist eine gesetzliche Vorschrift, die im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG auch dazu bestimmt ist,
im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Die Registrierung hat nicht nur umweltpolitischen
Charakter ohne Bezug zum Marktverhalten der Beteiligten.
2. Die Vorschrift enthält eine Marktverhaltensregelung schon deshalb, weil die Registrierung Voraussetzung für
den Vertrieb von Elektrogeräten (hier: Hifi-Bausteine) ist. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 5 ElektroG dürfen Hersteller, die sich nicht haben
registrieren lassen, Elektrogeräte nicht in den Verkehr bringen. Derartige produktbezogene Vertriebsverbote
stellen Marktverhaltensregelungen dar.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 24.08.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1342
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Landgericht München I, MIR 2025, Dok. 082
Bezahlte Rezensionen im Internet - Zur natürlichen Handlungseinheit bei Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Unterlassungspflichten
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.01.2022 - 6 W 106/21, MIR 2022, Dok. 032
Verlässlichkeit von haveibeenpwned.com zu vernachlässigen - Zur Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Betroffenheit im Zusammenhang mit einem sogenannten Scraping-Vorfall bei Twitter
OLG Schleswig, Hinweisbeschluss vom 16.10.2024 - 5 U 56/24, MIR 2025, Dok. 002
Kündigung der Unterlassungsvereinbarung - Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten bei einer Abmahnung kann einen wichtigen Grund für die Kündigung einer Unterlassungsvereinbarung darstellen
BGH, Urteil vom 14.02.2019 - I ZR 6/17, MIR 2019, Dok. 017
Bestellungen über EUR 2.000,00 sind bei uns nicht meldepflichtig! - Zur Ermittlung des Sinngehalts einer als irreführend beanstandeten Werbeaussage und deren wettbewerblicher Relevanz
OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.09.2025 - 14 U 72/25, MIR 2025, Dok. 065



