Kurz notiert
Bundesregierung
Cold-Calls und Nummernunterdrückung künftig mit Bußgeld belegt! - Regierung will entschieden gegen unerwünschte Telefonwerbung vorgehen.
MIR 2007, Dok. 187, Rz. 1
1
Bundesjustizministerin Zypries hat am 15.05.2007 weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der unerlaubten
Telefonwerbung angekündigt. Verstöße gegen das Verbot solcher Werbung sollen künftig
mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Unerwünschte Telefonwerbung und Nummernunterdrückung künftig mit Bußgeld belegt - Änderungen des TGK und UWG
"Wer kennt das nicht: Das Telefon klingelt, und eine freundliche Stimme verspricht Gewinne, eine Traumreise oder günstige Telefontarife. Solche Anrufe sind mehr als ein Ärgernis. Was viele nicht wissen: Unerwünschte Telefonwerbung ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich verboten. Unseriöse Firmen setzen sich aber zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder über dieses Verbot hinweg. Deshalb soll bei Verstößen künftig auch ein Bußgeld verhängt werden können", sagte Zypries. "Leider können viele unerwünschte Werbeanrufe nicht verfolgt werden, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Zu einem wirkungsvollen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gehört deshalb auch ein Verbot dieser technischen Verschleierungsmaßnahmen", so Zypris.
Ein solches Verbot soll sich insbesondere in einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) niederschlagen, die der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, vorbereiten will. Wer in Zukunft seine Rufnummer unerlaubt unterdrückt, muss dann mit einem Bußgeld rechnen.
Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung stellt bereits nach geltendem Recht eine unzumutbare Belästigung dar (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Wer diesem Verbot zuwider handelt, kann unter anderem von Mitbewerbern oder von Organisationen wie z.B. den Verbraucherschutzverbänden auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Außerdem besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Anrufer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Bei vorsätzlichem Handeln sieht das UWG einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung vor.
Apell an Unternehmen und Wirtschaft: Initative gegen "schwarze Schafe"
Zypries betonte weiterhin die Bedeutung der Eigenverantwortung der Wirtschaft und der Verbraucherinformation für die Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung: "Kein Unternehmen kann ein Interesse daran haben, mit solchen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht zu werden. Ich begrüße es deshalb, dass die Callcenter-Betreiber in Deutschland eine zentrale Beschwerdestelle schaffen wollen, um konsequenter gegen schwarze Schafe der Branche vorgehen zu können. Außerdem müssen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser über Beschwerdemöglichkeiten informieren. Denn letztlich sind es allein die Angerufenen, die über den Sachverhalt Auskunft geben können und die erforderlichen Nachweise liefern können, damit unerlaubte Telefonwerbung wirksam geahndet werden kann", sagte die Ministerin.
Glos, der das von Bundesministeriun Zypries angekündigte Maßnahmebündel im Interesse des Verbraucherschutzes begrüßte zeigte sich überzeugt: "Die Unternehmen selbst haben großes Interesse an der Bekämpfung unseriöser Wettbewerber".
Nähere Informationen zum Thema sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.bund.de/cold-calling erhältlich.
(tg) - Quelle: PM des BMJ vom 15.05.2007, PM des BMWI vom 15.05.2007
Unerwünschte Telefonwerbung und Nummernunterdrückung künftig mit Bußgeld belegt - Änderungen des TGK und UWG
"Wer kennt das nicht: Das Telefon klingelt, und eine freundliche Stimme verspricht Gewinne, eine Traumreise oder günstige Telefontarife. Solche Anrufe sind mehr als ein Ärgernis. Was viele nicht wissen: Unerwünschte Telefonwerbung ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich verboten. Unseriöse Firmen setzen sich aber zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder über dieses Verbot hinweg. Deshalb soll bei Verstößen künftig auch ein Bußgeld verhängt werden können", sagte Zypries. "Leider können viele unerwünschte Werbeanrufe nicht verfolgt werden, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Zu einem wirkungsvollen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gehört deshalb auch ein Verbot dieser technischen Verschleierungsmaßnahmen", so Zypris.
Ein solches Verbot soll sich insbesondere in einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) niederschlagen, die der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, vorbereiten will. Wer in Zukunft seine Rufnummer unerlaubt unterdrückt, muss dann mit einem Bußgeld rechnen.
Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung stellt bereits nach geltendem Recht eine unzumutbare Belästigung dar (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Wer diesem Verbot zuwider handelt, kann unter anderem von Mitbewerbern oder von Organisationen wie z.B. den Verbraucherschutzverbänden auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Außerdem besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Anrufer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Bei vorsätzlichem Handeln sieht das UWG einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung vor.
Apell an Unternehmen und Wirtschaft: Initative gegen "schwarze Schafe"
Zypries betonte weiterhin die Bedeutung der Eigenverantwortung der Wirtschaft und der Verbraucherinformation für die Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung: "Kein Unternehmen kann ein Interesse daran haben, mit solchen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht zu werden. Ich begrüße es deshalb, dass die Callcenter-Betreiber in Deutschland eine zentrale Beschwerdestelle schaffen wollen, um konsequenter gegen schwarze Schafe der Branche vorgehen zu können. Außerdem müssen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser über Beschwerdemöglichkeiten informieren. Denn letztlich sind es allein die Angerufenen, die über den Sachverhalt Auskunft geben können und die erforderlichen Nachweise liefern können, damit unerlaubte Telefonwerbung wirksam geahndet werden kann", sagte die Ministerin.
Glos, der das von Bundesministeriun Zypries angekündigte Maßnahmebündel im Interesse des Verbraucherschutzes begrüßte zeigte sich überzeugt: "Die Unternehmen selbst haben großes Interesse an der Bekämpfung unseriöser Wettbewerber".
Nähere Informationen zum Thema sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.bund.de/cold-calling erhältlich.
(tg) - Quelle: PM des BMJ vom 15.05.2007, PM des BMWI vom 15.05.2007
Online seit: 15.05.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/689
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