Rechtsprechung
LG Berlin, Beschluss vom 15.03.2007 – Az. 52 O 88/07 (EV)
Wertersatzpflicht, Belehrungen und eBay - Eine Belehrung über das gesetzliche Rückgaberecht im Rahmen von eBay, in der nicht darauf hingewiesen wird, dass eine Verschlechterung der Ware, bei einer Wertersatzpflicht der Ware außer Betracht bleibt, ist unwirksam, soweit der Verbraucher nicht in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist.
BGB §§ 312c Abs. 1 Nr. 1, 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 357 Abs. 3 Satz. 1; BGB-Info-VO § 1 Abs. 1 Nr. 10; UWG §§ 3, 4 Nr. 11, 8
Leitsätze:*1. Eine Belehrung über das gesetzliche Rückgaberecht (bzw. Widerrufsrecht) im Rahmen von eBay (bzw. einer ebenso strukturierten Internet-Auktionsplattform), in der
nicht darauf hingewiesen wird, dass eine Verschlechterung der Ware, die durch den bestimmungsgemäßen
Gebrauch entstanden ist, bei einer Wertersatzpflicht der Ware außer Betracht bleibt, ist unwirksam,
soweit der Verbraucher nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge
und die Möglichkeit, sie zu vermeiden, hingewiesen worden ist (§ 357 Abs. 3 Satz 1 BGB) und
verstößt gegen §§ 3, 4 Nr, 11 UWG i. V m, §§ 312 c BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziffer 10 InfoVO
i.V.m. §§ 357 Abs. 1 und 3, 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB.
2. Eine Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschluss findet bei Verkäufen
über die Internethandelsplattform “eBay” nicht statt, da die ins Internet gestellte Belehrung
nicht in Textform vorliegt (KG Beschluss vom 05.11.2006 - 5 W 295/06 =
MIR Dok. 007-2007).
3. Die Informationspflichten nach § 312c Abs. 1 Nr. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs, 1 Nr. 10
BGB-InfoVO stellen Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dar.
MIR 2007, Dok. 165
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 28.04.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/667
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BVerfG, Beschluss vom 18.02.2019 - 1 BvR 2556/17, MIR 2019, Dok. 013
DNS-Sperre - Zur Frage, wann für den Rechtsinhaber keine andere Möglichkeit im Sinne von § 7 Abs. 4 Satz 1 TMG besteht, der Verletzung seines Rechts abzuhelfen - Sperranordnung nur ultima ratio
BGH, Urteil vom 13.10.2022 - I ZR 111/21, MIR 2022, Dok. 092
Sinnvolle Dateinamen beim beA - Für die Ausgangskontrolle beim beA ist bei fristgebundenen Schriftsätzen anhand eines sinnvoll vergebenen Dateinamens auch zu prüfen, welcher Art der Schriftsatz war
BGH, Beschluss vom 17.03.2020 - VI ZB 99/19, MIR 2020, Dok. 045
Anschrift des Klägers - Bei juristischen Personen des Privatrechts genügt als ladungsfähige Anschrift regelmäßig die Angabe der im Handelsregister eingetragenen Geschäftsanschrift
BGH, Urteil vom 28.06.2018 - I ZR 257/16, MIR 2018, Dok. 043
Urheberrechtliche Ansprüchen eines ehemaligen Konstrukteurs der Porsche AG auf Fairnessausgleich nach § 32a UrhG
Bundesgerichtshof, MIR 2022, Dok. 028