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Rechtsprechung



AG Luckenwalde, Beschluss vom 16.04.2007 - Az. 12 C 19/07

Fliegender Gerichtsstand bei ehrverletzenden Äußerungen im Internet? Nicht in Luckenwalde!

ZPO § 32

Leitsätze:*

1. Ehrverletzende Beiträge, die im Internet verbreitet werden sind zwar allgemein zugänglich und mögen damit einen "fliegenden Gerichtsstand" grundsätzlich begründen. Dies gilt aber dann nicht, wenn die betreffenden Beiträge im Bereich des erkennenden Gericht allenfalls zufällig zur Kenntnis genommen werden (hier: Luckenwalde!).

2. Der Antragsteller hat darzulegen, dass im Bezirk des erkennenden Gerichts (hier: AG Luckenwalde) mit einer nicht bloß zufälligen Kenntnisnahme der gegenständlichen, rechtswidrigen Beiträge zu rechnen ist.

MIR 2007, Dok. 163


Download: Entscheidungsvolltext PDF


Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 26.04.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/665

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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