Rechtsprechung
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 6.03.2007 - Az. 6 U 115/06
Zur Eigenschaft des Teledienstanbieters im Rahmen des Internetauftritts einer Firmengruppe
TDG 1997 § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Satz 1 Nr. 1, § 6
Leitsätze:*1. Die bloße Werbung (hier: die umfassende Vorstellung der stationären Einzelmärkte
einer Firmengruppe)
für Waren oder Dienstleistungen auf Webseiten im Internet ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit
und sonstige Interaktionsmöglichkeiten ist als Teledienst anzusehen.
§ 2 Abs. 2 Nr. 2 TDG erfasst nämlich dem Wortlaut nach auch schlichte Angebote zur Information. Bei
der Werbung für Waren handelt es sich um ein solches Informationsangebot.
2. Ist die umfassende Einzeldarstellung von Filialgeschäften (hier: insbesondere inkl. Warensortiment etc.)
derart in einen einheitlich gestalteten Gesamtauftritt einer Firmengruppe/eines Konzerns eingepasst, dass die
einzelnen Unternehmen (Filialen/Märkte/Geschäfte) keine kommunikationsbezogene Eigenständigkeit besitzen, sind die einzelnen
Unternehmen nicht dezidiert als Diensteanbieter anzusehen (vgl. § 3 Satz 1 Nr. 1 TDG 1997; jetzt § 2 Nr. 1 TMG).
MIR 2007, Dok. 137
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 11.04.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/639
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Beschluss vom 30.11.2023 - III ZB 4/23, MIR 2024, Dok. 003
Facebook-Scraping - Bloßer und kurzzeitiger Kontrollverlust als immaterieller Schaden im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO
BGH, Urteil vom 18.11.2024 - VI ZR 10/24, MIR 2024, Dok. 098
rakuten.de - Online-Marktplätze, die den Handel mit urheberrechtlich vergütungspflichtigen Geräten und Speichermedien ermöglichen, sind keine Schuldner der Gerätevergütung im Sinne von § 54 Abs. 1, § 54b Abs. 1 und 2 UrhG
BGH, Urteil vom 10.11.2022 - I ZR 10/22, MIR 2023, Dok. 018
Tap-Tags in Instagram Posts - Influencerin muss (unbezahlte) Werbung für andere Unternehmen kenntlich machen
Oberlandesgericht Karlsruhe, MIR 2020, Dok. 073
Institut für Einfachheit GmbH - Keine Irreführung durch die Verwendung der Bezeichnung "Institut" in der Firma einer GmbH
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2023 - I - 3 Wx 104/23, MIR 2024, Dok. 004