Kurz notiert
Verwaltungsgericht Hannover
RTL verletzt Jugendschutz in Nachmittagssendung
VG Hannover, Urteil vom 6.2.2007 - Az. 7 A 5469/06
MIR 2007, Dok. 054, Rz. 1
1
Zur Sache
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat die BeanstandungsverfĂŒgung der NiedersĂ€chsischen Landesmedienanstalt wegen einer 2004 im Nachmittagsprogramm gesendeten Folge einer "Doku-Soap" des Fernsehsenders RTL, in der zwei AutohĂ€ndler-Darsteller Raumpflegerinnen, die sich im Betrieb um eine Stelle als Putzfrau bewerben, menschenverachtend behandeln, fĂŒr rechtmĂ€Ăig erklĂ€rt.
Ein Darsteller hatte unter anderem eine Bewerberin unvermittelt mit einem Aktenordner beworfen, hatte sie als "Toastbrot" bezeichnet und zu ihrem Aussehen bemerkt, dass sie wohl bislang in der Geisterbahn gearbeitet hÀtte.
RTL hatte bereits in einem Verwaltungsverfahren erklĂ€rt, die Sendung nicht wiederholen zu wollen, weil sie eigenen MaĂstĂ€ben nicht genĂŒge. Gegen die Beanstandung durch die Landesmedienanstalt wurde jedoch geklagt, weil nach Auffassung von RTL die Kommission fĂŒr Jugendmedienschutz nicht einem ordnungsgemĂ€Ăen Verwaltungsverfahren entschieden habe.
Entscheidung des Gerichts: Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeintrÀchtigt
Das Verwaltungsgericht sah hingegen ein etwaig fehlerhaftes Verwaltungsverfahren durch eine nachtrĂ€gliche Entscheidung der Kommission als geheilt an. Die Beanstandung sei auch in der Sache rechtmĂ€Ăig, weil das gezeigte Verhalten der Darsteller im Nachmittagsprogramm geeignet sei, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfĂ€higen Persönlichkeit zu beeintrĂ€chtigen. RTL hĂ€tte die Sendung deshalb erst im spĂ€ten Abendprogramm ausstrahlen dĂŒrfen.
(tg)
Quelle: PM des VG Hannover vom 7.02.2007
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat die BeanstandungsverfĂŒgung der NiedersĂ€chsischen Landesmedienanstalt wegen einer 2004 im Nachmittagsprogramm gesendeten Folge einer "Doku-Soap" des Fernsehsenders RTL, in der zwei AutohĂ€ndler-Darsteller Raumpflegerinnen, die sich im Betrieb um eine Stelle als Putzfrau bewerben, menschenverachtend behandeln, fĂŒr rechtmĂ€Ăig erklĂ€rt.
Ein Darsteller hatte unter anderem eine Bewerberin unvermittelt mit einem Aktenordner beworfen, hatte sie als "Toastbrot" bezeichnet und zu ihrem Aussehen bemerkt, dass sie wohl bislang in der Geisterbahn gearbeitet hÀtte.
RTL hatte bereits in einem Verwaltungsverfahren erklĂ€rt, die Sendung nicht wiederholen zu wollen, weil sie eigenen MaĂstĂ€ben nicht genĂŒge. Gegen die Beanstandung durch die Landesmedienanstalt wurde jedoch geklagt, weil nach Auffassung von RTL die Kommission fĂŒr Jugendmedienschutz nicht einem ordnungsgemĂ€Ăen Verwaltungsverfahren entschieden habe.
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Das Verwaltungsgericht sah hingegen ein etwaig fehlerhaftes Verwaltungsverfahren durch eine nachtrĂ€gliche Entscheidung der Kommission als geheilt an. Die Beanstandung sei auch in der Sache rechtmĂ€Ăig, weil das gezeigte Verhalten der Darsteller im Nachmittagsprogramm geeignet sei, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfĂ€higen Persönlichkeit zu beeintrĂ€chtigen. RTL hĂ€tte die Sendung deshalb erst im spĂ€ten Abendprogramm ausstrahlen dĂŒrfen.
(tg)
Quelle: PM des VG Hannover vom 7.02.2007
Online seit: 09.02.2007
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