Kurz notiert
Landgericht München I
Habe fertig! - keine fiktiven Lizenzgebühren für Giovanni Trapattoni
LG München I, Az. 32 O 9096/06
MIR 2007, Dok. 034, Rz. 1
1
Die Klage des ehemaligen Trainers des FC Bayern München, Giovanni Trapattoni, gegen ein Münchner Autohaus vor dem Landgericht München I hat durch sogenannte Erledigterklärungen der Parteien zwischenzeitlich ihr Ende gefunden.
Trapattoni verlangte ursprünglich fiktive Lizenzgebühren als Schadensersatz wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Höhe von etwa EUR 150.000,-, da das Autohaus in einem mehrfach ausgestrahlten Radiowerbespot mit einem Stimmenimitator geworben hatte, der die Stimme des Klägers nachahmte.
Hintergrund der Erledigterklärungen könnte eine außergerichtliche Einigung der Parteien sein. Ob und mit welchem Inhalt eine Einigung erzielt wurde, wurde jedoch nicht mitgeteilt.
(tg)
Quelle: PM Nr. 10/07 des LG München I vom 25.01.2007
Trapattoni verlangte ursprünglich fiktive Lizenzgebühren als Schadensersatz wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Höhe von etwa EUR 150.000,-, da das Autohaus in einem mehrfach ausgestrahlten Radiowerbespot mit einem Stimmenimitator geworben hatte, der die Stimme des Klägers nachahmte.
Hintergrund der Erledigterklärungen könnte eine außergerichtliche Einigung der Parteien sein. Ob und mit welchem Inhalt eine Einigung erzielt wurde, wurde jedoch nicht mitgeteilt.
(tg)
Quelle: PM Nr. 10/07 des LG München I vom 25.01.2007
Online seit: 25.01.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/536
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