Kurz notiert
Thomas Gramespacher
Deutsches Patent- und Markenamt weist Löschungsantrag für Marke "DIE POST" zurück.
MIR 2006, Dok. 145, Rz. 1
1
Die Markenlöschungsabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts hat einen Löschungsantrag gegen die Marke "DIE POST"
(Nr. 303 14 185) der Deutschen Post AG zurückgewiesen.
Nach Auskunft der Leiterin des Referats für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Frau Diane Nickl, wurde die Entscheidung des DPMA damit begründet, dass sich die Marke "DIE POST" infolge ihrer Benutzung für die eingetragenen Dienstleistungen in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt habe (§ 8 Absatz 3 Markengesetz).
Im Zuge einer Verkehrsbefragung habe der weitaus überwiegende Teil der Befragten die Marke "DIE POST" der Markeninhaberin zugeordnet. Durch die eingetragene Bezeichnung "DIE POST" - wobei eine Betonung auf dem Artikel "DIE" liegt - werde außerdem der Rahmen eines rein umgangssprachlichen Begriffs verlassen.
Wie Handelsblatt.com am 4.09.2006 berichtete, begrüßte die Post die Entscheidung und habe erklärt, der Konzern sehe sich nun in seiner Rechtsauffassung gestärkt, dass auch die ebenfalls umstrittene Bezeichnung „Post“ - ohne den bestimmenden Artikel "DIE" - geschützt sei. Über eine Löschung der einfachen Marke „Post“ werde das Bundespatentgericht im Herbst beraten. Das Bonner Unternehmen habe zudem davor gewarnt, dass Wettbewerber ohne einen Markenschutz den Namen "Post" nuzten könnten, um sich als Trittbrettfahrer zu betätigen.
(tg)
Quelle:
Auskunft des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des DPMA vom 5.09.2006
Handelsblatt.com vom 4.09.2006
Nach Auskunft der Leiterin des Referats für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Frau Diane Nickl, wurde die Entscheidung des DPMA damit begründet, dass sich die Marke "DIE POST" infolge ihrer Benutzung für die eingetragenen Dienstleistungen in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt habe (§ 8 Absatz 3 Markengesetz).
Im Zuge einer Verkehrsbefragung habe der weitaus überwiegende Teil der Befragten die Marke "DIE POST" der Markeninhaberin zugeordnet. Durch die eingetragene Bezeichnung "DIE POST" - wobei eine Betonung auf dem Artikel "DIE" liegt - werde außerdem der Rahmen eines rein umgangssprachlichen Begriffs verlassen.
Wie Handelsblatt.com am 4.09.2006 berichtete, begrüßte die Post die Entscheidung und habe erklärt, der Konzern sehe sich nun in seiner Rechtsauffassung gestärkt, dass auch die ebenfalls umstrittene Bezeichnung „Post“ - ohne den bestimmenden Artikel "DIE" - geschützt sei. Über eine Löschung der einfachen Marke „Post“ werde das Bundespatentgericht im Herbst beraten. Das Bonner Unternehmen habe zudem davor gewarnt, dass Wettbewerber ohne einen Markenschutz den Namen "Post" nuzten könnten, um sich als Trittbrettfahrer zu betätigen.
(tg)
Quelle:
Auskunft des Referats Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des DPMA vom 5.09.2006
Handelsblatt.com vom 4.09.2006
Online seit: 05.09.2006
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/362
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