Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 06.02.2025 - I ZR 40/24
Essigspray EXTRA STARK - Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Werbung für ein, auch als Reinigungsmittel einsetzbares, sogenanntes "dual-use"-Produkt
ZPO § 547 Nr. 6; Verordnung (EU) Nr. 528/2012 Art. 2 Abs. 3 Buchst. m, Art. 3 Abs. 1 Buchst. a, Art. 69 Abs. 1 und Abs. 2 Unterabs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Abs. 3; UWG §§ 3 Abs. 1, 3a, 5 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 5a Abs. 1, 5b Abs. 4, 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1
Leitsätze:*1. Voraussetzung für die parallele Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-VO) und der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-VO) im Sinn des Art. 2 Abs. 3 Buchst. m, Art. 69 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 Biozid-VO ist, dass das streitgegenständliche Produkt in den Geltungsbereich beider Verordnungen fällt.
2. Für Reinigungsmittel, die keine Biozidprodukte sind, ist der Anwendungsbereich der Biozidverordnung nicht eröffnet.
3. Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Werbung für ein, auch als Reinigungsmittel einsetzbares, sogenanntes "dual-use"-Produkt (hier: Essigspray).
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 24.02.2025
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3450
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2023 - 4 W 32/22, MIR 2023, Dok. 041
Industrienähmaschinen - Zum wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz und zur gezielten Behinderung durch den Nachbau und die Nachahmung eines Produkts
BGH, Urteil vom 20.09.2018 - I ZR 71/17, MIR 2018, Dok. 055
Sportwagenfoto - Der Schadenersatz nach der Lizenzanalogie für die unbefugte kommerzielle Nutzung eines einfachen Lichtbildes kann mit EUR 100,00 ausreichend bemessen sein
BGH, Urteil vom 13.09.2018 - I ZR 187/17, MIR 2018, Dok. 060
Erklärung des Widerrufs - Für die Erklärung eines Widerrufs nach § 355 Abs. 1 BGB aF braucht der Verbraucher das Wort "widerrufen" nicht zu verwenden.
BGH, Urteil vom 12.01.2017 - I ZR 198/15 , MIR 2017, Dok. 024
Ach Du dickes Ei! - Die Werbung mit der Wortfolge "Ei, Ei, Ei, Ei, Ei" für Eierlikörprodukte verletzt nicht Verpoorten-Marke "Eieiei"
Oberlandesgericht Düsseldorf, MIR 2023, Dok. 031