Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 06.02.2025 - I ZR 40/24
Essigspray EXTRA STARK - Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Werbung für ein, auch als Reinigungsmittel einsetzbares, sogenanntes "dual-use"-Produkt
ZPO § 547 Nr. 6; Verordnung (EU) Nr. 528/2012 Art. 2 Abs. 3 Buchst. m, Art. 3 Abs. 1 Buchst. a, Art. 69 Abs. 1 und Abs. 2 Unterabs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Abs. 3; UWG §§ 3 Abs. 1, 3a, 5 Abs. 1 und 2 Nr. 1, 5a Abs. 1, 5b Abs. 4, 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 1
Leitsätze:*1. Voraussetzung für die parallele Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (Biozid-VO) und der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-VO) im Sinn des Art. 2 Abs. 3 Buchst. m, Art. 69 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 Biozid-VO ist, dass das streitgegenständliche Produkt in den Geltungsbereich beider Verordnungen fällt.
2. Für Reinigungsmittel, die keine Biozidprodukte sind, ist der Anwendungsbereich der Biozidverordnung nicht eröffnet.
3. Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Werbung für ein, auch als Reinigungsmittel einsetzbares, sogenanntes "dual-use"-Produkt (hier: Essigspray).
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 24.02.2025
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3450
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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