Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.10.2022 - 6 W 61/22
Triumph - Keine Irreführung wegen Hinweis auf die fehlende Lizenz im Angebot für ein Retro-Blechschild
UWG §§ 5a Abs. 3 Nr 1, 3 Abs. 1
Leitsätze:*Den Hinweis "Weder das Produkt noch der Hersteller stehen in einer direkten Vertrags- oder Lizenzbeziehung zum Markeninhaber" in einem Angebot für ein Retro-Blechschild versteht der angesprochene Verkehr ohne Weiteres dahin, dass die auf dem Blechschild abgebildeten Kennzeichen ohne Zustimmung der Markeninhaberin aufgebracht wurden, sie die Benutzung also nicht lizenziert hat.
Anm. der Redaktion: Leitsatz des Gerichts.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 07.11.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3227
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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