Rechtsprechung // Persönlichkeitsrecht
BGH, Urteil vom 28.07.2022 - I ZR 171/21
Reizdarmsyndrom - Zur Frage, wann ein Arzt, der sich mit Fachaussagen selbst in die Öffentlichkeit begeben hat, eine (namentliche) Bezugnahme auf diese Fachaussagen in einer Werbeanzeige hinnehmen muss
BGB §§ 12, 823 Abs. 1, Abs. 2, 1004 Abs. 1 Satz 2; DSGVO Art. 4 Nr. 1, Nr. 2
Leitsätze:*1. Ein Arzt, der sich mit Fachaussagen selbst in die Öffentlichkeit begeben hat, muss eine Bezugnahme auf diese Fachaussagen in einer Werbeanzeige im Regelfall hinnehmen, soweit er mit den ihm zugeschriebenen Fachaussagen zutreffend zitiert wird und ihn der Durchschnittsleser nicht in einen Zusammenhang mit dem beworbenen Produkt bringt, indem dieser etwa von "bezahlten" Äußerungen oder sonstigen geschäftlichen Verbindungen ausginge.
2. Zum Namensgebrauch im Sinne des § 12 Satz 1 Fall 2 BGB und zum Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 2, § 823 Abs. 1 BGB wegen eines nicht gerechtfertigten Eingriffs in den vermögenswerten Zuweisungsgehalt des Namen einer Person (hier jeweils verneint).
3. Der Name einer natürlichen Person ist ein personenbezogenes Datum im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO. Die Veröffentlichung des Namens einer natürlichen Person in einer (Werbe-) Anzeige stellt eine Offenlegung durch Verbreitung und damit eine Verarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO dar.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 10.10.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3217
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 06.05.2021 - I ZR 167/20, MIR 2021, Dok. 058
Testarossa - Für die Annahme einer bösgläubigen Markenanmeldung ist eine Schädigungs- oder Behinderungsabsicht des Anmelders hinsichtlich Drittinteressen erforderlich
BGH, Beschluss vom 11.09.2025 - I ZB 6/25, MIR 2025, Dok. 071
Durchsetzung des Datenschutzrechts über das UWG nicht erforderlich - Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht
Bundesrat, MIR 2024, Dok. 041
Endgerätewahlfreiheit - Eine AGB-Klausel im Rahmen eines Mobilfunkvertrags, die die Nutzung des Internetzugangs auf mobile Entgeräte beschränkt, ist unwirksam
Bundesgerichtshof, MIR 2023, Dok. 034
70-Zeichen-URL - Verfügbarkeit eines Lichtbildes nur unter Direkteingabe einer vielstelligen Ziel-URL kann öffentlicher Zugänglichmachung entgegenstehen
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.06.2020 - 11 U 46/19, MIR 2020, Dok. 064