Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.11.2021 - 6 W 90/21
Keine Bedeutung von § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG für die Streitwertfestsetzung
UWG § 8c Abs. 2 Nr. 3; GKG § 51
Leitsätze:*Soweit nach § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung im Zweifel anzunehmen ist, wenn ein Mitbewerber den Gegenstandswert für eine Abmahnung unangemessen hoch ansetzt, hat der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift ein Indiz geschaffen, das für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von lauterkeitsrechtlichen Ansprüchen spricht. Die Norm macht damit aber keine Vorgaben für die Bemessung des Gegenstands- bzw. Gebührenstreitwertes.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 07.12.2021
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3137
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 07.12.2021
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3137
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Bemessung des Beschwerdewerts eines Berufungsantrags auf Unterlassung
BGH, Beschluss vom 16.11.2021 - VI ZB 58/20 , MIR 2022, Dok. 006
Glück - Der wettbewerbsrechtliche Nachahmungsschutz betrifft Waren und Dienstleistungen in ihrer konkreten Gestaltung, nicht die dahinterstehende abstrakte Idee
BGH, Urteil vom 07.12.2023 - I ZR 126/22, MIR 2024, Dok. 001
Ausschließlichkeitsrechte und urheberrechtlicher Schutzbereich bei Werken der angewandten Kunst
BGH, Beschluss vom 23.03.2023 - I ZR 104/22, MIR 2023, Dok. 043
Vertragsdokumentengenerator - Zur Frage, ob und wann die Erstellung eines Vertragsentwurfs mithilfe eines digitalen Rechtsdokumentengenerators eine Rechtsdienstleistung in einer konkreten Angelegenheit ist (smartlaw)
BGH, Urteil vom 09.09.2021 - I ZR 113/20, MIR 2021, Dok. 077
Analoge Fristenkontrolle 2.0 - Bei einem elektronischen Fristenkalender muss eine Kontrolle durch den Ausdruck der eingegebenen Einzelvorgänge oder eines Fehlerprotokolls erfolgen
BGH, Urteil vom 28.02.2019 - III ZB 96/18, MIR 2019, Dok. 012
BGH, Beschluss vom 16.11.2021 - VI ZB 58/20 , MIR 2022, Dok. 006
Glück - Der wettbewerbsrechtliche Nachahmungsschutz betrifft Waren und Dienstleistungen in ihrer konkreten Gestaltung, nicht die dahinterstehende abstrakte Idee
BGH, Urteil vom 07.12.2023 - I ZR 126/22, MIR 2024, Dok. 001
Ausschließlichkeitsrechte und urheberrechtlicher Schutzbereich bei Werken der angewandten Kunst
BGH, Beschluss vom 23.03.2023 - I ZR 104/22, MIR 2023, Dok. 043
Vertragsdokumentengenerator - Zur Frage, ob und wann die Erstellung eines Vertragsentwurfs mithilfe eines digitalen Rechtsdokumentengenerators eine Rechtsdienstleistung in einer konkreten Angelegenheit ist (smartlaw)
BGH, Urteil vom 09.09.2021 - I ZR 113/20, MIR 2021, Dok. 077
Analoge Fristenkontrolle 2.0 - Bei einem elektronischen Fristenkalender muss eine Kontrolle durch den Ausdruck der eingegebenen Einzelvorgänge oder eines Fehlerprotokolls erfolgen
BGH, Urteil vom 28.02.2019 - III ZB 96/18, MIR 2019, Dok. 012