Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.11.2021 - 6 W 90/21
Keine Bedeutung von § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG für die Streitwertfestsetzung
UWG § 8c Abs. 2 Nr. 3; GKG § 51
Leitsätze:*Soweit nach § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung im Zweifel anzunehmen ist, wenn ein Mitbewerber den Gegenstandswert für eine Abmahnung unangemessen hoch ansetzt, hat der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift ein Indiz geschaffen, das für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von lauterkeitsrechtlichen Ansprüchen spricht. Die Norm macht damit aber keine Vorgaben für die Bemessung des Gegenstands- bzw. Gebührenstreitwertes.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 07.12.2021
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3137
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 07.12.2021
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3137
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Langjährig oder jahrelang? - Zur Werbung eines Unternehmens mit "jahrelanger Erfahrung"
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.03.2021 - 6 U 212/19, MIR 2021, Dok. 047
Bei der Verletzung von Bildrechten eines Berufsfotografen durch einen gewerblich handelnden Anspruchsgegner liegt der Streitwert für den Unterlassungsantrag regelmäßig zwischen EUR 5.000,00 und EUR 7.000,00
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.03.2020 - 11 W 8/20, MIR 2020, Dok. 050
Für die Angabe des Namens bei der Registrierung im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 1 VerpackG genügt die Angabe der Geschäftsbezeichnung – Wettbewerbsverstoß wegen Aufrechnungsverbot in AGB
LG Bonn, Urteil vom 29.07.2020 - 1 O 417/19, MIR 2020, Dok. 086
Hängepartie? - Bundesgerichtshof überprüft "Hängebeschluss" des OLG Düsseldorf in Sachen Facebook (wegen der Verarbeitung und Verwendung von Nutzerdaten)
Bundesgerichtshof, MIR 2020, Dok. 093
Quadratische Tafelschokoladenverpackung II - Das Schutzhindernis des § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG bezieht sich auch auf Warenformen, die wesentliche funktionelle Eigenschaften aufweisen
BGH, Beschluss vom 23.07.2020 - I ZB 42/19, MIR 2020, Dok. 067
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.03.2021 - 6 U 212/19, MIR 2021, Dok. 047
Bei der Verletzung von Bildrechten eines Berufsfotografen durch einen gewerblich handelnden Anspruchsgegner liegt der Streitwert für den Unterlassungsantrag regelmäßig zwischen EUR 5.000,00 und EUR 7.000,00
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.03.2020 - 11 W 8/20, MIR 2020, Dok. 050
Für die Angabe des Namens bei der Registrierung im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 1 VerpackG genügt die Angabe der Geschäftsbezeichnung – Wettbewerbsverstoß wegen Aufrechnungsverbot in AGB
LG Bonn, Urteil vom 29.07.2020 - 1 O 417/19, MIR 2020, Dok. 086
Hängepartie? - Bundesgerichtshof überprüft "Hängebeschluss" des OLG Düsseldorf in Sachen Facebook (wegen der Verarbeitung und Verwendung von Nutzerdaten)
Bundesgerichtshof, MIR 2020, Dok. 093
Quadratische Tafelschokoladenverpackung II - Das Schutzhindernis des § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG bezieht sich auch auf Warenformen, die wesentliche funktionelle Eigenschaften aufweisen
BGH, Beschluss vom 23.07.2020 - I ZB 42/19, MIR 2020, Dok. 067