Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
BGH, Beschluss vom 12.12.2017 - KVZ 41/17
Vertriebssystem 1.0 - Zur Frage der Kernbeschränkung durch eine Klausel, die Einzelhändlern eine Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen generell untersagt (Per-se-Verbot)
Vertikal-GVO Art. 4 Buchst. c
Leitsätze:*1. Eine Klausel, wonach es dem Einzelhändler generell, also unabhängig von der konkreten Ausgestaltung (etwa durch Anknüpfung an Qualitätsanforderungen) untersagt ist, eine Preisvergleichsmaschine (Preissuchmaschine) durch Bereitstellung entsprechender Schnittstellen zu unterstützen, stellt eine Regelung dar, die eine Beschränkung zumindest passiver Verkäufe an Endverbraucher durch die zu einem selektiven Vertriebssystem zugelassenen Einzelhändler bezweckt. Folge eines derartigen Verbots ist, dass das Online-Angebot des Einzelhändlers über eine solche Preisvergleichsmaschine nicht aufgefunden werden kann und es führt zu einer wesentlichen Beschränkung des Einzelhändlers im Online-Handel.
2. Ein solches Per-se-Verbot der Unterstützung von Preissuchmaschinen durch den Einzelhändler stellt eine Kernbeschränkung im Sinne von Art. 4 Buchst. c Vertikal-GVO dar.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 25.01.2018
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2851
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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