Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
BGH, Beschluss vom 12.12.2017 - KVZ 41/17
Vertriebssystem 1.0 - Zur Frage der Kernbeschränkung durch eine Klausel, die Einzelhändlern eine Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen generell untersagt (Per-se-Verbot)
Vertikal-GVO Art. 4 Buchst. c
Leitsätze:*1. Eine Klausel, wonach es dem Einzelhändler generell, also unabhängig von der konkreten Ausgestaltung (etwa durch Anknüpfung an Qualitätsanforderungen) untersagt ist, eine Preisvergleichsmaschine (Preissuchmaschine) durch Bereitstellung entsprechender Schnittstellen zu unterstützen, stellt eine Regelung dar, die eine Beschränkung zumindest passiver Verkäufe an Endverbraucher durch die zu einem selektiven Vertriebssystem zugelassenen Einzelhändler bezweckt. Folge eines derartigen Verbots ist, dass das Online-Angebot des Einzelhändlers über eine solche Preisvergleichsmaschine nicht aufgefunden werden kann und es führt zu einer wesentlichen Beschränkung des Einzelhändlers im Online-Handel.
2. Ein solches Per-se-Verbot der Unterstützung von Preissuchmaschinen durch den Einzelhändler stellt eine Kernbeschränkung im Sinne von Art. 4 Buchst. c Vertikal-GVO dar.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 25.01.2018
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2851
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.04.2024 - 6 W 84/22, MIR 2024, Dok. 048
Wesentliche Informationen beim Bestattungspreisvergleich - Preisvergleichsportal muss über Provisionsvereinbarungen aufklären
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 020
Riptide II - Die besonderen Umstände des Einzelfalls nach § 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG müssen die bereits nach § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG tatbestandlich zu berücksichtigenden Merkmale überwiegen, um von einer Begrenzung des Gegenstandswerts absehen zu können
BGH, Urteil vom 01.09.2022 - I ZR 108/20, MIR 2022, Dok. 095
Im Zweifel Verbraucher - Schließt eine natürliche Person ein Rechtsgeschäft objektiv zu einem Zweck, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist, liegt im Zweifel ein Verbraucherhandeln vor
BGH, Urteil vom 07.04.2021 - VIII ZR 191/19, MIR 2021, Dok. 045
Ungefragt zitiert - Die Wiedergabe von fachlichen Äußerungen im Rahmen einer Produktwerbung ohne Zustimmung kann im Einzelfall zulässig sein
Oberlandesgericht Köln, MIR 2021, Dok. 088



