Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.05.2015 - 6 W 42/15
Länger geht immer - Eine für den Verbraucher günstige Verlängerung des gesetzlichen Widerrufsrechts (hier: von 14 Tagen auf einen Monat) führt nicht zur Unrichtigkeit der erteilten Widerrufsbelehrung
BGB §§ 312d Abs. 1, 312g BGB, EGBGB Art. 246a Abs. 2 Nr. 1; UWG § 4 Nr. 11
Leitsätze:*Enthält die Widerrufsbelehrung das an den Vertragspartner gerichtete Angebot, die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen auf einen Monat zu verlängern und nimmt der Verbraucher dieses Angebot an, beträgt die Widerrufsfrist tatsächlich einen Monat. Der Verwender kann sich gegenüber dem Käufer dann unzweifelhaft auch nicht darauf berufen, die Widerrufsfrist betrage nach dem Gesetz nur vierzehn Tage. Die erteilte Widerrufsbelehrung ist (bleibt) damit richtig und ist mit den Vorgaben von §§ 312d Abs. 1, 312g BGB i.V.m. Art. 246a Abs. 2 Nr. 1 EGBGB vereinbar.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Gramespacher
Online seit: 07.06.2015
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2714
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Gramespacher
Online seit: 07.06.2015
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2714
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Zur Verpflichtung von Influencerinnen, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu kennzeichnen
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 070
Ritter Sport - Markenschutz für quadratische Schokoladenverpackung
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 040
Zur Pfändung einer .de-Domain mit der DENIC eG als Drittschuldnerin und zur Position des Gläubigers als zu registrierender Domaininhaber
BGH, Urteil vom 11.10.2018 - VII ZR 288/17, MIR 2018, Dok. 053
Sonntagsverkauf im Gartencenter - Die Zulässigkeit der Öffnung einer Verkaufsstelle an Sonn- und Feiertagen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 LÖG NW bestimmt sich nach deren Kernsortiment
BGH, Urteil vom 05.12.2024 - I ZR 38/24, MIR 2025, Dok. 003
NJW-Orange - Zur Feststellungslast für das Vorliegen der Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung und zur Unterscheidungskraft bei einer Farbmarke
BGH, Beschluss vom 22.07.2021 - I ZB 16/20, MIR 2021, Dok. 082
Bundesgerichtshof, MIR 2021, Dok. 070
Ritter Sport - Markenschutz für quadratische Schokoladenverpackung
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 040
Zur Pfändung einer .de-Domain mit der DENIC eG als Drittschuldnerin und zur Position des Gläubigers als zu registrierender Domaininhaber
BGH, Urteil vom 11.10.2018 - VII ZR 288/17, MIR 2018, Dok. 053
Sonntagsverkauf im Gartencenter - Die Zulässigkeit der Öffnung einer Verkaufsstelle an Sonn- und Feiertagen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 LÖG NW bestimmt sich nach deren Kernsortiment
BGH, Urteil vom 05.12.2024 - I ZR 38/24, MIR 2025, Dok. 003
NJW-Orange - Zur Feststellungslast für das Vorliegen der Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung und zur Unterscheidungskraft bei einer Farbmarke
BGH, Beschluss vom 22.07.2021 - I ZB 16/20, MIR 2021, Dok. 082