Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2014 - 4 U 102/13
Vertrieb von "B-Ware" - Sachen sind erst dann gebraucht, wenn sie vom Hersteller, Verkäufer oder einem Dritten bereits ihrer gewöhnlichen Verwendung zugeführt wurden.
UWG § 4 Nr. 11; BGB § 475 Abs. 2
Leitsätze:*1. Bei § 475 Abs. 2 BGB handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG.
2. Sachen sind dann gebraucht, wenn sie vom Hersteller, Verkäufer oder einem Dritten bereits ihrer gewöhnlichen Verwendung zugeführt wurden und deshalb mit einem höheren Sachmängelrisiko behaftet sind.
Der Umstand, dass Verkaufsartikel nicht mehr original verpackt sind bzw. die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlt oder das einmalige Auspacken und Vorführen seitens des Verkäufers macht diese noch nicht zu gebrauchten Sachen, die unter Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr vertrieben werden dürfen (vgl. § 475 Abs. 2 BGB).
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Gramespacher
Online seit: 12.03.2014
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2567
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.06.2022 - 6 U 12/22, MIR 2022, Dok. 048
Keine Klarnamenpflicht bei der Nutzung eines sozialen Netzwerks in bestimmten Fällen
Bundesgerichtshof, MIR 2022, Dok. 008
HHole (for Mannheim) und PHaradies - Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in einem Museum
Bundesgerichtshof, MIR 2019, Dok. 009
Prüfpflichten eines Hotelbewertungsportals - Die Rüge des Bewerteten, einer Bewertung liege kein Gästekontakt zugrunde, reicht grundsätzlich aus, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen
BGH, Urteil vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20, MIR 2022, Dok. 063
Ein-Stern-Bewertung - Die Bewertung eines Mitbewerbers mit einem von fünf möglichen Sternen bei Google ohne erkennbaren Grund (hier lediglich beruflicher Kontakt) kann ein pauschal herabsetzendes Werturteil i.S.v. § 4 Nr. 1 UWG darstellen
OLG Köln, Teilurteil vom 23.12.2022 - 6 U 83/22, MIR 2023, Dok. 010