Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
LG Münster, Urteil vom 26.06.2013 - 026 O 76/12
Aufklärungspflicht des zu Unrecht Abgemahnten - Den zu Unrecht Abgemahnten trifft grundsätzlich keine vorprozessuale Aufklärungspflicht über den tatsächlichen Sachverhalt.
UWG §§ 8, 12 Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 1
Leitsätze:*1. Den zu Unrecht Abgemahnten trifft grundsätzlich keine vorprozessuale Aufklärungspflicht (über den tatsächlichen Sachverhalt), da derartige Pflichten sich nur durch einen begründeten Wettbewerbsverstoß und ein durch die Abmahnung konkretisiertes Schuldverhältnis ergeben (mit Verweis auf BGH, Urteil vom 01.12.1994 - I ZR 139/92).
2. Hat der zu Unrecht Abgemahnte den Anschein eines Verstoßes gesetzt, kann ein Ausnahmefall unter den Voraussetzungen von § 826 BGB zu prüfen sein (hier: verneint). Für eine Haftung als wettbewerbsrechtlicher Störer (wegen willentlich oder adäquat kausaler Mitwirkung an der Herbeiführung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung, vgl. BGH, Urteil vom 01.12.1994 - I ZR 139/92) fehlt es bei einem Privatgeschäft (hier: nicht gewerblicher KfZ Verkauf) bereits an einer wettbewerbsrechtlich rechtswidrigen Beeinträchtigung.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 28.11.2013
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2520
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 22.02.2024 - I ZR 217/22, MIR 2024, Dok. 026
Nutzungsentgelt für bargeldlose Zahlungen - Eine Vereinbarung, die den Schuldner bei Wahl der Zahlungsmittel "Sofortüberweisung" oder "PayPal" zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet, verstößt nicht grundsätzlich gegen § 270a BGB
BGH, Urteil vom 25.03.2021 - I ZR 203/19, MIR 2021, Dok. 035
Kraftwerk ./. Pelham & Co. - Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 025
Bitte keine Werbung! - Kein Unterlassungsanspruch beim Einwurf nicht personalisierter Werbepost, wenn kein Hinweisschild am Briefkasten angebracht ist
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.12.2019 - 24 U 57/19, MIR 2020, Dok. 023
Prozessuale Waffengleichheit im Wettbewerbsrecht!? - Die Maßstäbe zur Handhabung der prozessualen Waffengleichheit und des rechtlichen Gehörs im einstweiligen Verfügungsverfahren gelten im Grundsatz auch im Lauterkeitsrecht.
BVerfG, Beschluss vom 27.07.2020 - 1 BvR 1379/20, MIR 2020, Dok. 065