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Rechtsprechung



OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.11.2011 - 6 U 126/11

Unlautere Irreführung durch Anspruchsabwehr - Die Grenze einer zulässigen Anspruchsabwehr durch einen Unternehmer wird überschritten, wenn er seine Kunden (Verbraucher) durch unwahre Angaben an der Geltendmachung berechtigter Ansprüche hindert.

UWG § 4 Nr. 1, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7

Leitsätze:*

1. Die Grenze einer zulässigen Anspruchsabwehr durch einen Unternehmer wird überschritten, wenn er seine Kunden (Verbraucher) durch unwahre Angaben an der Geltendmachung berechtigter Ansprüche hindert (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 UWG). Dies kann auch der Fall sein, wenn der Unternehmer eine ihm nachteilige höchstrichterliche Entscheidung unrichtig wiedergibt oder durch unwahre Angaben eine ihm nachteilige gefestigte höchstrichtlicher Rechtsprechung negiert (hier: verneint).

2. Diese Grenze ist indes noch nicht überschritten, wenn der Unternehmer angibt, sich aufgrund einer aus seiner Sicht wegen laufenden Vorlagen an den Gerichtshof der Europäischen Union "bestehende(n) Rechtsunsicherheit" zu dem Anspruchsschreiben eines Kunden (hier: Entschädigung wegen Flugverspätung) noch nicht abschließend äußern zu können.

MIR 2012, Dok. 006


Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 29.01.2012
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2384

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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