Rechtsprechung
OLG Köln, Beschluss vom 10.02.2011 - 6 W 5/11
Erhebliche Zweifel an zuverlässiger IP-Adressermittlung - Die wiederholte Nennung von gleichen IP-Adressen in einem Antrag nach § 101 UrhG kann erhebliche Zweifel an einer zutreffenden Ermittlung der IP-Adresse begründen. Eine offensichtliche Rechtsverletzung liegt dann nicht vor.
UrhG § 101 Abs. 2, Abs. 9; FamFG § 62
Leitsätze:*1. Das Erfordernis der Offensichtlichkeit im Sinne von § 101 Abs. 2 UrhG bezieht sich neben der Rechtsverletzung auch auf die Zuordnung dieser Verletzung zu den begehrten Verkehrsdaten. Durch das Tatbestandsmerkmal der Offensichtlichkeit soll gewährleistet werden, dass ein Auskunftsanspruch nur dann zuerkannt wird, wenn eine ungerechtfertigte Belastung des Auskunftsschuldners ausgeschlossen erscheint (mit Verweis auf BT-Drucks, 16/5048, S. 39; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 21.10.2008 - 6 Wx 2/08, MIR 2008, Dok. 323).
2. Eine offensichtliche Rechtsverletzung im Sinne von § 101 Abs. 2 UrhG liegt nicht vor, wenn die wiederholte Nennung von (gleichen, dynamisch zugeordneten) IP-Adressen in einem Antrag nach § 101 UrhG erhebliche Zweifel an einer zutreffenden Ermittlung der IP-Adresse begründet.
3. Bei einer dynamischen Zuordnung von IP-Adressen und einer Zwangstrennung nach 24 Stunden durch den Internet-Provider kann davon auszugehen sein, dass einem Anschlussinhaber in einem Zeitraum von mehreren Tagen (hier: rund drei) mehrmals - jedenfalls nach spätestens 24 Stunden und bei selbständiger Trennung der Internetverbindung durch den Anschlussinhaber - neue IP-Adressen zugewiesen werden. Die mehrmalige Zuordnung der gleichen IP-Adresse ist hierbei höchst unwahrscheinlich.
Es ist daher von erheblich höherer Wahrscheinlichkeit, zumindest aber nicht auszuschließen, dass die mehrfache Nennung gleicher IP-Adressen in einem Antrag nach § 101 UrhG für Zeiträume an unterschiedlichen Tagen im Zusammenhang mit dem gleichen Werk auf einem Fehler bei der Ermittlung, Erfassung oder Übertragung der IP-Adressen beruht.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 25.02.2011
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2300
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 04.12.2018 - VI ZR 128/18, MIR 2019, Dok. 008
jameda - Ärztebewertungsportal gesellschaftlich erwünscht solange es als neutraler Informationsmittler auftritt
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2020, Dok. 039
Bekömmliches Bier - Zur Werbung für ein Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent als "bekömmlich"
BGH, Urteil vom 17.05.2018 - I ZR 252/16, MIR 2018, Dok. 047
Entgangener Gewinn - Die Schadensberechnung nach dem entgangenen Gewinn im Wettbewerbsrecht erfordert die Darlegung der Kalkulationsgrundlagen des Verletzten und den Nachweis der Kausalität zwischen Verletzung und Schaden
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.10.2021 - 6 U 147/20, MIR 2022, Dok. 001
Abweichende Betriebsstätte im Impressum einer Website - Zur Zuständigkeit deutscher Gerichte wegen Angabe einer deutschen Betriebstätte und Verwendung der Toplevel-Domain ".de" und der deutschen Sprache
BGH, Urteil vom 16.03.2021 - X ZR 9/20, MIR 2021, Dok. 064