Rechtsprechung
AG München, Urteil vom 10.09.2010 - 271 C 20092/10
EUR 1000,00 in bar bei Kauf innerhalb der ersten 3 Tage - Zur Auslegung von Internet-Kaufangeboten mit Zeit- oder Fristangaben.
BGB §§ 133, 157, 657
Leitsätze:*1. Für die Auslegung eines Internet-Kaufangebots (hier: für einen PKW auf mobile.de), in dem dem Käufer beim Kauf innerhalb einer bestimmten Frist bzw. einem bestimmten Zeitraum (hier: 3 Tage) eine Barzahlung (als Prämie) offeriert wird (hier: EUR 1000,00), ist der objektive Empfängerhorizont entscheidend. Dies gilt unabhängig davon, ob ein solches Angebot als Auslobung im Sinne von § 657 BGB oder als Zusatzangebot im Rahmen des betreffenden Kaufangebots anzusehen ist (offengelassen).
2. Bei einem solchen Angebot ist unter Zugrundelegung der Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Beteiligten für den "Fristbeginn" nicht die individuelle Kenntnisnahme der Kaufinteressenten maßgeblich, sondern das Datum der Einstellung des Angebots im Internet. Andernfalls hätte der Anbietende keine Möglichkeit, den Zeitpunkt der individuellen Kenntnisnahme festzustellen. Dies gilt umso mehr, wenn das Datum der Einstellung auf der betreffenden Internetseite problemlos nachvollzogen werden kann und auch, wenn der Anbieter Missverständnisse z.B. durch die konkrete Angabe des Einstelldatums im Anzeigentext und Bezugnahme hierauf hätte Missverständnisse vermeiden können.
Bearbeiter: RAin Uta Wichering
Online seit: 24.01.2011
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2285
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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