Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 27.07.2023 - I ZR 144/22
Zweibrücken Fashion Outlet - Zur Zulässigkeit der Ladenöffnung an Sonntagen
GG Art. 80 Abs. 1, Art. 140; WRV Art. 139; UWG § 3a; LV RP Art. 47, Art. 57 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3, Art. 110 Abs. 1 Satz 2; LadöffnG RP § 3 Satz 1 Nr. 1, § 7 Abs. 1 und 2; Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 13. März 2007 (GVBl. Rheinland-Pfalz 2007 S. 65) § 1
Leitsätze:*a) Eine wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nichtige Rechtsverordnung entfaltet - anders als ein zwar rechtswidriger, aber nicht nichtiger Verwaltungsakt - keine Legitimationswirkung für eine nach dem Lauterkeitsrecht zu beurteilende geschäftliche Handlung.
b) Die Nichtigkeit einer im Ermessen des Normgebers stehenden, ursprünglich rechtmäßigen Rechtsverordnung kann eintreten, wenn der Normgeber die Änderung oder Aufhebung der Rechtsverordnung unterlassen hat, obwohl sein Ermessen zu einem solchen Tätigwerden wegen einer nach Erlass der Rechtsverordnung eingetretenen Veränderung der maßgeblichen Umstände auf Null reduziert ist.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 29.08.2023
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3303
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Beschluss vom 27.01.2022 - III ZR 195/20, MIR 2022, Dok. 021
DNS-Sperre - Rechteinhaber müssen vor der Geltendmachung eines Anspruchs nach § 7 Abs. 4 TMG auf Einrichtung von Websperren zumutbare Maßnahmen ergreifen
Bundesgerichtshof, MIR 2022, Dok. 078
Polaroid Color 600 vs. instax SQUARE - Vertrieb von quadratischen Sofortbild-Filmen zulässig
Oberlandesgericht Köln, MIR 2020, Dok. 057
Buchung abschließen vs. zahlungspflichtig bestellen - Zu den Anforderungen an die Beschriftung des Bestellbuttons im elektronischen Rechtsverkehr (Fuhrmann‑2)
EuGH, Urteil vom 07.04.2022 - C-249/21, MIR 2022, Dok. 029
USM Haller - BGH legt dem EuGH Fragen zum urheberrechtlichen Werkbegriff zur Vorabentscheidug vor
Bundesgerichtshof, MIR 2023, Dok. 085